Der Entsorgungshof des Egelsees steht vor seiner Schliesssung. Damit wird nicht zuletzt auf Druck der Anwohnerinnen und Anwohner eine wichtige Lärm- und Verkehrsquelle geschlossen. Stadtgrün Bern lädt zu einem Workshop zur Zwischennutzung des Areals ein. Am Workshop ist die Stadtverwaltung und Organisationen vertreten sowie eine stattliche Anzahl von Gastronomen. Alleine von der Gelateria di Berna kommen gemeinsam mit der CafféBar Sattler vier Personen. Bei den Workshops wird klar, dass viele interessierte Einzelpersonen ortsunkundig sind. Als Vertreterin des AFV und als direkt betroffene Anwohnerinnen ist ab der zweiten Sitzung Yvonne Prieur dabei. Unter anderem wünschen sich die Teilnehmenden einen Cafébetrieb im Aussenbereich des Entsorgungshofes.
Nach dem zweiteiligen Workshop organisiert Stadtgrün Bern eine Arbeitsgruppe, die aus den Teilnehmenden der Workshops hervorgeht. Da die Stadtgrün Bern keinen Cafébetrieb führen möchte, soll ein Trägerverein die Koordination übernehmen. Bereits Ende Januar 2016 soll das Auswahlverfahren für ein Café abgeschlossen sein. Deshalb werden die zwei Gastronomiebetriebe sowie ein weiterer eingeladen. Auf eine öffentliche Ausschreibung wird mit einer Gegenstimme von Yvonne Prieur verzichtet. Die Arbeitsgruppe wird zusammen mit QUAV4 und Stadt-Grün die Auswahl bestimmen. Die Betriebskonzepte, die eingereicht werden, sehen bis auf eine Ausnahme einen Barbetrieb bis in die Nacht vor; dieser wird mit wirtschaftlichen Überlegungen begründet. Es wird sich dann für das am kommerziellsten ausgerichtete Konzept der CafféBar Sattler entschieden, welches Schiffscontainer und eine grosse Terasse auf dem Hof aufstellen will. Die Arbeitsgruppe wird in den Trägerverein „Verein am See“ überführt.
Der Wahlkampf um das Stadtpräsidentenamt beginnt. Gemeinderätin Ursula Wyss, Stadtgrün Bern und QUAV4 laden zum Start zur Zwischennutzung des Entsorgungshofes Egelsee ein. Ein kritisches Schreiben von Yvonne Prieur an Gemeinderätin Ursula Wyss bleibt unbeantwortet. Die CafféBar Sattler reicht das entsprechende Baugesuch ein.
Die CafféBar Sattler informiert die Anwohnerinnen und Anwohner über den Bau. Er besteht aus einem Neubau, einer Terrasse mit Konsumzwang und einer Terrasse ohne Konsumbereich, welche den Bereich vom Strassenzaun bis zum Uferweg umfassen. Gegner des Vorhabens werden dabei abwertend als "Ballenberner" bezeichnet. Das Baugesuch der CafféBar Sattler wird später von Regierungsstatthalter Christoph Lerch als nicht bewilligungsfähig beurteilt. Es liegt unter anderem in der Gewässerschutzzone, ist zu gross und sei nicht in einem so wichtigen öffentlichen Interesse, dass dafür eine zonenfremde Nutzung bewilligt werden muss, beurteilt Regierungsstatthalter Lerch.
In den Medien werden Test-, Zwischen- und Trendnutzungen in der Stadt Bern kontrovers diskutiert. So kritisiert der SVP-Stadtrat Alexander Feuz: „Die Stadt schafft mit ihren Testnutzungen Tatsachen.“ In den Kommentaren wird das Kaffeetrinken am Egelsee immer mehr als Menschenrecht verkauft. Es entsteht der Eindruck, dass viele dieser Meinungen zum Konsumieren orchestriert sind.
Das zweite Bauprojekt der CafféBar Sattler wird publiziert. Die Bauprofile werden vergessen. Deshalb muss die Baupublikation am 15. Februar wiederholt werden. Nun wird der Hauptcontainer profiliert. Die Terrasse für 100 Gästeplätze gilt wegen ihrer geringen Höhe nicht als eigenständige Baute, weshalb die zwei anderen Container nicht profiliert werden müssen, bleibt unklar. Somit entsteht für die Nachbarschaft der Eindruck, dass nur ein Schiffscontainer gebaut wird, während nach den Plänen der ganze Platz bebaut werden soll, der nicht in der Gewässerschutzzone liegt. Gegen das Projekt erfolgen 10 Einsprachen, der Angelfischer-Verein Bern, der Schosshalden-Ostring-Murifeld-Leist und der Verein Heit Sorg zu Bärn sowie 7 direkt vom Bauvorhaben betroffene Anwohner und Anwohnerinnen. Die Befürchtungen gelten vor allem dem gefährdeten Gewässerschutz und steigendem Lärm und Verkehr in den Abendstunden.
Yvonne Prieur wendet sich mit ihrem Anliegen an Stadtpräsidenten Alec von Graffenried und erhält umgehend eine Antwort.
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident
Die Debatte im Stadtrat konnte ich Donnerstag Abend nicht verfolgen, aber Tatsache ist, dass seit knapp einem Jahr der ehemalige Entsorgungshof bereits zwischengenutzt wird. Der „Verein am See“ gärtnert dort und bietet Aktivitäten an (vereinamsee.ch) und die Mitarbeitenden der Stadtreinigung parkieren dort ihre Autos unter der Woche. Als Einsprecherin (Anwohnerin) und als Mitglied des Angelfischer-Vereins wehre ich mich gegen eine kommerzielle Nutzung der Caffé Bar Sattler und möchte nicht, dass der Egelsee zur Partyzeile wird. Und es ärgert mich natürlich, dass von der Quartiervertretung Stadtteil IV immer von einem öffentlichen Interesse für einen Café-Restaurant-Bar-Betrieb die Rede ist, obwohl es lediglich Konsumanliegen sind. Es wird eine ausserordentliche Propaganda in dieser Angelegenheit betrieben und jeder vertritt seine Eigeninteressen. In den Arbeitsgruppen der Stadt zur Zwischennutzung waren mehr Vertreter von Gastgewerben dabei als unmittelbare Anwohnerinnen und Anwohner. Auch wir haben uns an die Medien gewandt, um Gehör zu finden. Ich lege Ihnen unsere Einsprachen bei, damit Sie sich ein differenziertes Bild von unserem Anliegen machen können. Leider ist es ja so, dass Einsprechenden pauschal vorgeworfen wird, alles zu verhindern. Deshalb sende ich Ihnen auch den Mailverkehr, aus dem hervorgeht, dass ich von Beginn an meine Bedenken geäussert habe.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass eine zonenfremde Nutzung am Egelsee nicht bewilligungsfähig ist und befürworte, dass der Hof für die Öffentlichkeit ohne Konsumzwang zugänglich bleibt. Eine Vision für den stark belasteten See wäre doch, das Gebäude in der Gewässerzone, in dem sich noch die Stadtreinigung befindet, abzureissen. Dem See könnte dort wieder einen natürlicherer Ablauf gegeben werden, damit sich nicht noch mehr Schlick festsetzt. Statt Asphalt könnte wieder Grün spriessen. Bereits heute wird der See von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Besonders Jugendliche schätzen, dass sie sich ohne Konsumzwang dort treffen können.
Mit freundlichen Grüssen
Yvonne Prieur
Sehr geehrte Frau Prieur
merci für Ihr ausführliches Mail. Vielleicht sollten wir uns einmal mündlich austauschen, da kann man gewisse Dinge besser erklären.
In aller Kürze: ich kenne die Situation sehr gut, ich habe einmal an der Muristrasse gewohnt (Nr. 48) und wohne auch jetzt nicht weit weg (Murifeld). Im Ergebnis sehe ich das ähnlich wie Sie. Der Egelsee soll ein Park werden mit Naturwerten und zur Freizeit/Erholung, und diese Funktion besser wahrnehmen können als bisher. Dafür ist er auf seiner Westseite von den Bauten des Entsorgungshofs zu befreien, hier sollte vom Quartier her der Auftakt erfolgen. Der Seezugang sollte auch auf der Südseite möglich sein. Der Freizeitwert kann durch ein Parkcafé gesteigert werden, dafür könnten mit einer Zwischennutzung Erfahrungen gesammelt werden. Angesichts des hohen Wohnanteils in der Umgebung ist eine Aussenbewirtung nachts sicher nicht opportun. Eine Belebung tagsüber ist aber aus meiner Sicht erwünscht.
Das obere Kirchenfeld/Brunnadern/Gryphenhübeliquartier ist aus historischen Gründen nicht verwöhnt mit Gastrobetrieben und Quartiereinrichtungen. Daher sehe ich eine Nutzung des Areals eher positiv. Eine Verbesserung gegenüber dem einstigen Entsorgungshof und dem heutigen Parkplatz ist jedoch dringend angezeigt und auch leicht möglich.
Gerne mehr mal mündlich.
Freundliche Grüsse
Alec v.Graffenried
In der Zeitung „Der Bund“ erscheint am 6. Mai 2017 ein Bericht von Bernhard Ott zu Liegenschaften unter dem Titel: „Rot-grüne Klientelwirtschaft. In Bern werden Zwischennutzer wieder mal zu Endnutzern. Das Vorgehen im Fall alte Feuerwehrkaserne ist besonders dreist“.
Einigungsverhandlung der Parteien unter Führung von Regierungsstatthalter Lerch. Bei der Reduzierung der Öffnungszeiten wird keine Einigung erzielt. Die Einsprechenden sprechen sich für eine frühe Schliessung am Abend aus, was die CafféBar-Betreiber ablehnen. Auf Vorschlag des Vereins „Heit Sorg zu Bärn“ wird die Variante geprüft, dass die ehemalige Werkstatt des Entsorgungshofes statt eines Containers als CafféBar dient. Gemäss CafféBar Sattler würde auch bei dieser Variante eine Aussenbewirtschaftung mit 50 Plätzen erfolgen. Die Getränke würden im Gebäude geholt werden müssen. Der Grossteil der Einsprechenden zeigt sich skeptisch, da sich der Lärm nicht ins Gebäude verlagern würde.
Regierungsstatthalter Lerch weist auf die Möglichkeit einer befristeten Einzelbewilligung für einen Testlauf hin. So könne etwa für diesen Sommer ein Provisorium errichtet und nach zwei bis drei Monaten wieder abgebaut werden. Lerch macht klar, dass keine Einsprache analog dem Baubewilligungsverfahren möglich sei. Gemeinderätin Ursula Wyss begrüsst die Möglichkeit eines Testlaufs.
Die Gastgewerbebetreiber ziehen ihr Baugesuch wegen fehlender Erfolgsaussichten zurück. Die Stadt Bern teilt am 16. Juni der Öffentlichkeit mit, dass Regierungsstatthalter Lerch der CafféBar Sattler eine Bewilligung zum dreimonatigen Testlauf erteilt hat. Zudem habe der Gemeinderat bereits einen Kredit für 61'000 Franken für die baulichen Massnahmen bewilligt. Die neue Gaststätte, die am 30. Juni 2017 öffnet, heisst „Bar au Lac“. Der Name verdeutlicht bereits, an welche Kundschaft das Angebot sich richtet. Stadtgrün Bern lädt die Einsprechenden zum Runden Tisch am 7. Juli 2017 ein.
Trotz mehrfacher Nachfragen lässt sich der Regierungsstatthalter Lerch Zeit, Fragen nach den rechtlichen Grundlagen dieser Verfügung zu beantworten. Deshalb wird ein Gesuch um Akteneinsicht gestellt:
Trendnutzung „Bar au Lac“ am Egelsee
Sehr geehrter Herr Lerch
Mit Mail vom 7. Juni 2017 habe ich Sie angefragt, was genau eine befristete Einzelbewilligung für eine Testlauf eines Gastgewerbebetriebes in der Gewässerschutzzone ist und wo ich dazu die gesetzlichen Grundlagen finde. Gestern versuchte ich es telefonisch und per Mail bei Ihnen, wiederum erhielt ich keine Antwort, obwohl Frau Jenni, die das Telefon abnahm, mir versicherte, dass Sie mich zurückrufen werden. Da die Trendnutzung „Bar au Lac“ bereits am 30. Juni 2017 beginnen soll, möchte ich sehr rasch, das heisst innerhalb dieser Woche eine Kopie Ihrer Einzelbewilligung zugestellt haben. Ist Ihnen das nicht möglich, dann teilen Sie mir bitte unverzüglich mit, wann ich diese Woche die Verfügung auf Ihrem Amtssitz einsehen kann (Art. 17 Abs. 3 der Kantonsverfassung).
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
Angesichts der Inbetriebnahme der Bar Ende nächster Woche würde es mich freuen, eine rasche Antwort von Ihnen zu erhalten.
Der Gemeinderat stellt seine Legislaturrichtlinien 2017 - 2020 vor: "Stadt der Beteiligungen" lautet der Titel und die Bevölkerung wird u.a. aufgerufen, sich öffentlichen Raum anzueignen. Die Berner Zeitung publiziert spöttisch: "Bern, Hauptstadt der Glücklichen?".
Ende Juni publiziert die Stadt Bern ihr Nachnutzungskonzept zum Entsorgungshof Egelsee. Die "Bar au Lac" öffnet ihre Tore und wirtschaftetet drei Monate lang täglich auf dem Areal. Der Platz mutiert zur lärmigen Festwirtschaft und zum erweiterten Wohnraum. Gegen die ausgestellte Festwirtschaftsbewilligung für den Gastgewerbebetrieb wird von uns Beschwerde erhoben. Regierungsrat Christoph Ammann beurteilt diese Bewilligung dann ein halbes Jahr später als rechtswidrig: Wir Beschwerdeführer haben somit Recht bekommen. Regierungsstatthalter Christoph Lerch erhält für die von ihm bewilligte Festwirtschaftsbewilligung von seiner vorgesetzten Behörde schlechte Noten und Anweisungen, wie er seine Aufgabe künftig vorzunehmen hat.
Nachdem die Bar au Lac im Herbst ihre Tore geschlossen hat, machte die Stadt einfach mit der Zwischennutzung weiter: Sie schlisst mit dem Verein am See einen kostenlosen Gebrauchsleihevertrag zur Nutzung des ehemaligen Werkstattraums ab. Damit finden im bundesrechtlich geschützten Gewässerraum weiterhin Veranstaltungen und Drittvermietungen statt, ohne dass der Verein am See die dafür nötigen Bewilligungen einholt.
Die IG Egelsee hat das Buch des Naturforscher Franz von Tavel: "Das Egelmoos bei Bern" aus dem Jahr 1933 publiziert. Darin wird die Einzigartigkeit des Gewässers als Zufluchtsstätte vieler bedrohter Arten beschrieben. Dass der Egelsee und seine Umgebung ein sehr wertvolles Biotop ist, hat uns inzwischen auch die städtische Fachstelle Natur und Ökologie bestätigt.
Im Grundbuchamt hat die IG Egelsee einen unbefristet gültigen 20seitigen Dienstbarkeitsvertrag aus dem Jahr 1909 gefunden und übersetzen lassen. Darin wird die Nutzungsmöglichkeit rund um den Egelsee stark eingeschränkt. So darf zu keinen Zeiten ein lärmendes, übelriechendes oder aussergewöhnlichen Rauch verursachendes Gewerbe auf dem Areal ausgeübt oder geduldet werden kann. Damit soll das landschaftliche Bild der Egelmöösli-Besitzung für immer erhalten bleiben. Die Stadt Bern ist als Grundstückseigentümerin bereits durch das öffentliche Recht stark in ihren Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt; der privatrechtliche 20seitige Dienstbarkeitsvertrag aus dem Jahr 1909 setzt ihr eine weitere Schranke: Lärmiges Gastgewerbe darf nicht betrieben werden.
Wir haben ein 3-Zonen-Konzept zur Nachnutzung des Entsorgungshofes Egelsee als naturverträgliche Alternative zum städtischen Nachnutzungskonzept des Egelsees entworfen. Das Konzept wurde vom Schosshalden-Ostring-Murifeld-Leist (SOML) aufgeschaltet und an der Vereinsversammlung lobend erwähnt.
Im Frühling hat uns Stadtpräsident Alec von Graffenried zu Gesprächen zur Nachnutzung des Egelsees und seiner Umgebung eingeladen. Mit dabei waren auch Christopf Schärer (Leiter Stadtgrün) und Sabine Tschäppeler (Leiterin Fachstelle Natur und Ökologie). Der Informationsaustausch wird allgemein von den Teilnehmenden als wertvoll betrachtet. Inwieweit sich die Naturschutz- und Nachbarschafts-Anliegen mit den Wünschen nach einem Gastgewerbebetrieb des Gemeinderates auf dem Areal decken, darüber gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Vor allem ist noch abzuklären:
Die Stadt hat zugesichert, dass sie die entsprechenden Abklärungen vornimmt und ein umfangreiches Inventar über die sehr wertvolle Flora und Fauna des Biotops rund um den Egelsee erstellen lassen will. Das ist sehr zu begrüssen. Wir erwarten im zweiten Halbjahr 2018 die ersten Ergebnisse. Die IG Egelsee wird sich wieder im Mitwirkungsverfahren zur Nachnutzung des Areals konstruktiv für eine Lösung zum Schutz der Natur und der Nachbarn einsetzen.
Nicht erfreulich ist, dass StadtGrün auf dem Gelände des ehemaligen Entsorgungshofes in wochenlanger Bauarbeit mit Baggern Schächte für Kabel bauen und zwei Beleuchtungen ohne Baubewilligung erstellen lässt. Unsere baupolizeiliche Anzeige bei der Baukontrolle hat dazu geführt, dass die Stadt die Leuchten erst in Betrieb nehmen darf, wenn sie über die entsprechende Baubewilligung verfügt. Für uns sind die Leuchten als störende Lichtimmissionen für Flora und Fauna in der Einflugschneise der Fledermäuse einzuschätzen, die zugleich auch das Erscheinungsbild des Ortes unvorteilhaft verändern.
Die Stadt hat angekündigt, dass sie der privaten Gagarin GmbH (Betreiberin der Bar au Lac) mit fast 240’000 Franken Steuergeldern den Betrieb am Egelsee ermöglichen will. Wir fragen uns, weshalb ein bestimmtes kommerzielles Gastgewerbe eine derartige städtische Vorzugsbehandlung erfährt? Falls das Baugesuch durchkommen würde, was wir bezweifeln, wird viel Geld und Energie in das marode und baulich ungeeignete Gebäude gesteckt. Durch so ein Vorgehen schränkt sich die Stadt bei der Gestaltung der Nachnutzung ein, denn ein sinnvoller Neubau als Alternative käme bei so hohen Investitionen dann kaum mehr in Frage. Wir befürworten, dass aus dem ganzen Areal (mit Gebäude) ein Grünraum für ALLE wird, insbesondere, da die Stadt nun plant, die Familiengärten an der Egelgasse zu überbauen. So könnte ein Ausgleich an verlorenem Grünraum geschaffen würde. Ein Kompromiss könnte auch ein Neubau sein, der den Gewässerraum respektieren würde.
Mit zwei Vorlagen will sich die Stadt nun die rechtlichen Grundlagen schaffen, die auch die kommerzielle Nutzung des Egelsee-Areals erleichtern soll:
Wir vertreten die Ansicht, dass die städtischen Revisionsvorhaben gegen übergeordnetes Recht verstossen, vgl. Mitwirkung zum Gewässerraumplan und zur Zwischennutzung.
Mitten in der Ferienzeit publiziert Stadtgrün Bern ein Baugesuch für eine teilweise Umnutzung des Entsorgungshofes in eine Café-Bar mit Aussenbewirtschaftung. Dieses soll wiederum durch die Gagarin GmbH betrieben werden, die unter dem Namen „Bar au Lac“ letztes Jahr drei Monate lang dort eine illegale Festwirtschaft betrieben hat. Gegen das städtische Baugesuch wurden sieben Einsprachen eingereicht, unter anderem von zwei Vereinen und fünf Privatpersonen. Mit Verfügung vom 23. August 2017 hat nun das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland der Bauherrschaft die Einsprachen und Fachberichte zur Kenntnis gebracht. Diese hat nun die Gelegenheit, sich zu den Ausführungen der Einsprechenden und zu den Fachberichten (insbesondere zum Lärm) zu äussern. Für uns ist es erfreulich, dass das Verfahren vom Regierungsstatthalteramt so schnell an die Hand genommen worden ist.
Unter dem irreführenden Namen Stadteilpark „Egelmösli Wyssloch“ soll das Wysslochtal zwischen Egelgasse und Laubeggstrasse vorwiegend zu einem Schulareal überbaut werden. Für den Egelsee ist bekanntlich ein Gastronomiebetrieb und vielseitige Nutzungen geplant. Die Stadt hat bis Ende November zur Mitwirkung über die vorgesehene Bauzonenänderung eingeladen. Damit die Pläne den direkten Nachbarn bekannt gemacht werden, haben wir Flyer rund um den Egelsee verteilt. In Gesprächen kam heraus, dass die Nachbarn gar nicht informiert waren über die Pläne der Stadt. Somit haben wir erreicht, dass sich mehr Betroffene zu den Plänen äussern werden.
Anfang Dezember haben wir erfahren, dass die Stadt Bern für die Betreibung der "Bar au Lac" insgesamt drei verschiedene Gesuche eingereicht hat:
Nun liegt der Ball beim Regierungsstatthalteramt, ob diese Gesuche der Stadt für den Betrieb eines kommerziellen Gastgewerbebetriebs überhaupt bewilligungsfähig sind. Wir gehen davon aus, dass dies nicht der Fall ist und erinnern daran, dass frühere Versuche scheiterten oder von der übergeordneten Behörde nachträglich als illegal beurteilt worden sind.
Regierungsstatthalter Lerch hat in einem Gesamtbauentscheid vom 11. Februar 2019 entschieden, dass die Stadt bzw. die kommerziell ausgerichtete Gagarin GmbH mit einer Ausnahmebewilligung fünf Jahre lang am Egelsee wirtschaften darf. Zudem ist Regierungsstatthalter Christoph Lerch der Stadt entgegengekommen, in dem er die Schliesszeiten von 22 Uhr auf 23 Uhr verlängert hat. Er hat auch festgelegt, dass kein Take-Away betrieben werden kann. Gegen den Gesamtbauentscheid haben die Stadt, zwei Vereine und vier Privatpersonen Beschwerde eingelegt.
Die Stadt will mit ihrer Beschwerde gegen den Regierungsstatthalterentscheid erreichen, dass gewisse Auflagen aufgehoben werden, die insbesondere verlangen, dass kein Take-Away betrieben werden kann.
Wir Anwohnenden wollen u.a. mit unserer Beschwerde überprüfen lassen:
• ob die Betreibung eines kommerziellen Gastgewerbebetriebes einem öffentlichen Zweck dient, wie es die Zone für öffentliche Nutzungen voraussetzt, in welcher der ehemalige Entsorgungshof liegt.
• ob sich ein kommerzieller Gastgewerbebetrieb an dieser Stelle mit der Zweckbestimmung einer öffentlichen stark durchgrünten Landschaft vereinbaren lässt.
• ob die Erteilung einer Ausnahmebewilligung die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht vor den fait accompli stellt und dem Grundsatz des Vorrangs der Planung widerspricht.
• ob die Erteilung einer Ausnahmebewilligung mittels Anwendung künftigen Rechts, das noch gar nicht existiert, nicht präjudizierend ist und die politischen Rechte der Stimmbürgerschaft aushebelt.
Vanessa Käser, Vorstandsfrau vom Verein am See behauptet in der Öffentlichkeit, die IG Egelsee habe nur 2 oder 3 Mitglieder. Die Zielrichtung dieser unkorrekten Behauptung ist klar. Wer hat mehr Mitglieder und vertritt damit das Interesse des Quartiers? Dabei geht vergessen, dass der Verein am See, der nach eigenen Angaben 140 Mitglieder hat, durch die Stadtregierung unterstützt wird. Das Quartier besteht aus 27'000 Einwohnerinnen und Einwohnern, d.h. noch nicht einmal 1 Prozent sind Mitglieder im Verein am See. Wir finden diesen Zahlenstreit absurd, denn wir wollen uns nicht mundtot machen lassen.
Mit einem medienwirksam angekündigten Flashmob hat dann am 29. März 2019 der Verein am See seine Befürworterinnen und Befürworter als Anwohner aufgefordert, sich lautstark für einen Gastronomiebetrieb am Egelsee einzusetzen. Auch Gemeinderätin Ursula Wyss fand sich an dieser "unbewilligten Demonstration" ein. Laut Medien nahmen rund 500 Personen teil. Weshalb "Anwohner" für den Anlass die Ensingerstrasse voll parkieren mussten, bleibt rätselhaft. Und es ist wohl dem Zeitgeist gewidmet, dass die Jugend sich jeden Freitag berechtigterweise für den Klimaschutz einsetzt, während die Ü 30 und Ü 40 sich mit ihren Kindern an einem Freitag Abend für ein Gastgewerbe in einem geschützten Gewässerraum einsetzen... verkehrte Welt.
Die IG Egelsee hat einen Zwischenerfolg im Beschwerdeverfahren gegen das städtische Baugesuch zu vermelden. Das Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hat am 6. Mai 2019 verfügt, dass ein Antrag der Stadt, den übrigen Beschwerdeführern die aufschiebende Wirkung teilweise zu entziehen, abgewiesen wird. Die Stadt hatte beantragt, es sei ihr zu gestatten, die bestehende Bar-Einrichtung einschliesslich der 24 Aussensitzplätze auf Zusehen hin weiter zu betreiben.
Das Rechtsamt hat entschieden, dass keine wichtigen Gründe dafür vorliegen. Weder sei das Interesse der Stadt Bern an einem Quartiertreffpunkt mit Gastgewerbe ein gewichtiges öffentliches Interesse, noch die Interessen der einzelnen Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner an einem öffentlichen Treffpunkt mit Gastgewerbe ein bedeutendes privates Interesse. Dem Argument der Stadt, einer illegalen Besetzung vorzubeugen, begegnete das Rechtsamt, dass die aktuelle Situation grundsätzlich seit der Schliessung des Entsorgungshofes vor über drei Jahren bestehe, "ohne dass es in der Zwischenzeit zu einer Besetzung oder vergleichbaren Aktion gekommen wäre. Schliesslich gibt es auch andere Möglichkeiten, einer Besetzung vorzubeugen, zumal es fragwürdig wäre, einer illegalen Nutzung mit dem Betrieb einer Café-Bar vorzubeugen, deren eigene Rechtmässigkeit noch nicht abschliessend geklärt ist."
Die Stadt hat für ihren abgelehnten Antrag die Partei- und Verfahrenskosten zu zahlen. Akzeptiert sie den Beschwerdeentscheid des Rechtsamtes nicht, hat sie nun 30 Tage Zeit, um diesen mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern anzufechten.
Gerhard Reber hat eine bezaubernde Konzeptdokumentation der sinfonischen Dichtungen Suiten 1-3 "Naturoase Egelsee" komponiert.
Die Stadt Bern ist mit ihrem Bauvorhaben für eine Cafébar am Egelsee vollständig gescheitert. Das Vorhaben wurde von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern als "nicht zonenkonform" beurteilt. Die kantonale Behörde sah auch keinen Grund für eine Ausnahmebewilligung zur Zonenkonformität und erteilte damit Regierungsstatthalter Christoph Lerch eine Abfuhr. Dieser Entscheid bestätigt die IG Egelsee in allen Punkten. Der Gemeinderat war dermassen konsterniert über diesen Entscheid, dass er bereits Stunden nach Bekanntgabe des Entscheids dessen Weiterzug an das kantonale Verwaltungsgericht ankündigte. Mit einer Pressemitteilung vom 5. September 2019 bekräftigte er den Weiterzug.
Unsere Reaktion:
Wie wir aus den Medien erfahren haben, wird der Gemeinderat den Entscheid zum Bauabschlag am Egelsee an das kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen. Wir begrüssen diesen Entschluss in dem Sinne, dass ein unabhängiges Gericht den Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) beurteilen wird. Dann kann der Gemeinderat nicht mehr länger dem Regierungsrat des Kantons Bern seine verfehlte städtische Zwischennutzungspolitik in die Schuhe schieben. Angesichts des juristisch äusserst fundierten Entscheids der BVE fragen wir uns, ob der Gemeinderat diesen nur aus politischen Gründen weiterzieht: Er kann davon ausgehen, dass der für ihn ein äusserst blamabler Entscheid erst nach dem Wahlherbst vom Verwaltungsgericht beurteilt wird. Gegenüber seiner Anhängerschaft kann er sich solange weiterhin als Kämpfer präsentieren, der für ihre Konsuminteressen eintritt.
Zudem weisen wir darauf hin, dass die Beschwerde gegen die Stadt nicht nur von Mitglieder der IG Egelsee getragen worden ist, sondern von zwei grosse Vereinen, die rund 700 Mitglieder aufweisen. Und die Stadt hat selbst Beschwerde gegen den Entscheid der Vorinstanz eingelegt: Sie hat u.a. die Auflagen zum Gastgewerbebetrieb (u.a. Take-Away-Verbot) angefochten.
Zudem hat die Stadt ihren Entwurf zur Revision zur Bauordnung publiziert. Art. 27a (neu) BO soll die Zwischennutzung regeln. Bis zum 23. September 2019 kann Einsprache gegen das Vorhaben erhoben werden. Wir befürworten grundsätzlich Zwischennutzungen, die auf Konsens beruhen. Bei diesem schwammigen Entwurf vertreten wir jedoch die Ansicht, dass er gegen die Grundprinzipien des Raumplanungsgesetzes und damit gegen das übergeordnete Bundesrecht verstösst.
Die Stadt hat ihre öffentliche Auflage zum Gewässerraumplan und zur Teilrevision der Bauordnung publiziert: https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/mitwirkungen-und-offentliche-auflagen/laufende-vernehmlassungen/oeffentliche-auflage-gewaesserraumplan-und-teilrevision-der-bauordnung?searchterm=Auflage+Gewässer.
Bis zum 13. Dezember 2019 kann Einsprache gegen dieses Vorhaben erhoben werden. Hier haben wir insofern einen Erfolg erzielt, dass der Egelsee endlich seinen Gewässerraum erhält von 15 Metern Abstand ab Ufersaum. Leider wird ein Teil des Gewässers aus politischen Gründen nach wie vor als "dicht bebaut" bezeichnet. Wir fragen uns, was städtische Politvorhaben in der Umsetzung von Bundesrecht und kantonalem Recht zu suchen haben? Wir bleiben am Thema dran.
Inzwischen hat auch die Einspracheverhandlung zur Regelung von Zwischennutzungen stattgefunden. Da die Stadt keinerlei Kompromisse anbietet, halten wir unsere Einsprachen aufrecht.
Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat nach Gesprächen mit der Stadt entschieden, dass es für das Café Komod des Vereins am See in den Räumen des ehemaligen Entsorgungshofes keine Gastgewerbebewilligung braucht. Da das Café regelmässig öffnet, keine Festbewilligungen beantragt hat und öffentliche Werbung macht, fragen wir uns, auf welcher Rechtsgrundlage er solche Entscheide trifft. Wir bleiben am Ball.
Im Gebäude des ehemaligen Entsorgungshofes sind Verunreinigungen festgestellt worden, wahrscheinlich durch den Bau des Fundamentes mit Schlacke. Die Grenzwerte wurden bei Blei und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) überschritten. Zahlreiche PAK sind nachweislich krebserregend. Der Gemeinderat hat dies auf Nachfrage der SVP bestätigt.
Auf wiederholte Anfrage hin erhalten wir endlich die Machbarkeitsstudie. Darin wird bestätigt, dass der ehemalige Entsorgungshof nicht für eine Sanierung und die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Allerdings überzeugen die darin vorgeschlagenen Varianten für Nutzungskonzepte nicht wirklich, werden doch der Gewässerschutz und der Dienstbarkeitsvertrag ausgeklammert.
Die Stadt publiziert zwischen den Festtagen im Mai die Zonenänderung "Teilpark Egelmösli Wyssloch" . Wir bereiten ein Einsprache-Muster vor und verteilen Flyer um den See, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu mobilisieren, Einsprache gegen die Planänderung und Teilrevision der städtischen Bauordnung zu erheben. Die Frist zur Einsprache läuft am 23. Juni 2020 ab. 42 Personen, Institutionen und Verbände haben Einsprache erhoben, bestätigt uns das zuständige Amt.
Im Auftrag von Stadtgrün Bern hat das Atelier für Naturschutz und Umweltfragen (UNA) das Gewässersystem und die Lebensräume des Gebietes Egelsee-Wysslochtäli untersucht. Die Studie kommt zum Schluss, dass in dem Gebiet eine grosse Diversität an Lebensräumen und grossem Artenreichtum besteht und empfiehlt, bei künftigen Planungen den Arten und Lebensräumen, die in der Roten Liste aufgeführt sind, besondere Aufmerksamkeiten zu schenken. Der Bericht gibt einen Einblick in die reichen Naturwerte, welche das Gebiet Egelsee/Wyssloch enthält. Für uns lässt er folgende Rückschlüsse zu:
Das Gebiet Egelsee/Wyssloch wird heute schon durch den Menschen vielfältig genutzt. Es braucht also nicht zusätzlich durch Menschen und Bauten "belebt" zu werden.
9 Tier- und Pflanzenarten stehen auf der Roten Liste, ihnen ist also besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Das Gebiet ist durch seine hohe Artenvielfalt und vielfältigen Lebensräume äusserst wertvoll an Naturwerten.
Für Eingriffe in die Natur muss die Stadt eine Reihe von Massnahmen treffen wie beispielsweise Ausgleichsflächen schaffen. Wir fragen uns, wo gleichwertige Ausgleichsflächen in dem Gebiet als Ersatz geschafft werden können?
Der Bericht erfasst die Naturwerte nicht vollständig, so wurden beispielsweise keine Vögel erfasst.
Dieser Bericht hätte die Stadt unseres Erachtens als Hintergrundinformation der städtischen Auflage "Zonenplan Egelmösli Wssloch mit Änderung der Bauordnung" beilegen sollen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat mit Zwischenurteil vom 20. Mai 2021 entschieden, dass ein "bescheidenes Park-Café" am Egelsee zonenkonform sei. Dabei sei es nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde der ZöN am Egelsee den Zweck einer multifunkionalen Parkanlage mit Treffpunktcharakter zuschreibt, in der ein auf diese Nutzung ausgerichtetes Café Platz habe, so das Gericht. Damit hat das Verwaltungsgericht eine "Lückenfüllung" vorgenommen. Dies ist gemäss Bundesgericht erlaubt, wenn der Gesetzgeber es unterlassen hat, etwas zu regeln, was er hätte regeln sollen. Mit der Lückenfüllung hat das Verwaltungsgericht die bisherige Rechtsprechung geändert.
Die Vorinstanz hat die Baubewilligung bereits mangels Zonenkonformität verweigert und die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung verneint. Das Verwaltungsgericht betont, dass das Zwischenurteil keinen präjudizierenden Charakter für eine künftige Nutzungsordnung habe, da nur untergeordnete bauliche Massnahmen für ein Café notwendig seien. Gemeint ist damit der geplante "Stadtteilpark Egelmösli Wyssloch" mit neuem Zonenplan und Teilrevision der Bauordnung. Sofern diese in Kraft träten, müsse die Gemeinde die Zonenkonformität des Cafés erneut mit den neuen Grundlagen überprüfen.
Die weiterhin umstrittenen Punkte wie Lärmschutz, Gewässerraum und Naturschutz wurden bisher nicht von der Vorinstanz geprüft. Das Verwaltungsgericht hat die Vorinstanz angewiesen, sich nun mit diesen Beschwerdepunkten auseinanderzusetzen. Somit weist das Gericht die Sache an die Vorinstanz zurück, damit sie das Verfahren fortsetzt und einen neuen Entscheid fällt.
Der Gemeinderat der Stadt Bern will dem Einbau einer Tagesschule im denkmalgeschützten Bauernhaus Wysslochgut die bestehenden Tageschul-Standorte entlasten und die Tagesschulplätze erweitern. Gleichzeitig soll das Gebäude umfassend saniert werden. Der Gemeinderat hat die Abstimmungsvorlage für den Baukredit von 10,7 Millionen Franken zuhanden des Stadtrates und der Stimmberechtigten verabschiedet.
Am Schulstandort Laubegg wird dringend zusätzlicher Schulraum benötigt. Weil eine zeitnahe Realisierung des geplanten neuen Schulhauses Egelsee-Wyssloch nicht gewährleistet ist, prüft der Gemeinderat mittels Machbarkeitsstudie eine Mietlösung in einem Bürogebäude an der Nussbaumstrasse 29. Das Planungsgeschäft Egelsee-Wyssloch wird für die Dauer der Abklärungen vorübergehend unterbrochen, schreibt heute der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. Ende November hätte das Berner Stimmvolk über den Schulneubau, eine neue Tagesschule und über die Umgestaltung des Egelsees mit dem Wyssloch entscheiden sollen. Wir begrüssen den Entscheid des Gemeinderates, dass Planungsgeschäft zu stoppen.
Die IG Egelsee befürwortet pragmatische Lösungen zum aktuellen Schulraumbedarf im Quartier. Es geht uns darum:
Die Verbauung einer äusserst artenreichen und somit schützenswerten Landschaft mit Tier- und Pflanzenarten zu verhindern, die zum Teil als bedroht auf der roten Liste stehen sowie einen ruhigen Naherholungsraum für das Wohnquartier zu behalten, der nicht in einen städtisch subventionierten Treffpunkt für lärmige kommerzielle Bar- und Konzertbetriebe umgewandelt werden soll.
Anfang Dezember hat dann das Rechtsamt der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern entschieden, dass allen Rechtsbegehren des Gemeinderates entsprochen werden und unsere Beschwerde gegen eine CaféBar abgewiesen wird. Für uns haben die Entscheide des Rechtsamtes und des Verwaltungsgerichtes auch politische Komponenten. Aber die Erfolgsaussichten, vor Bundesgericht Recht zu bekommen, sind weniger hoch als zu Beginn der Beschwerde, deshalb haben wir uns entschlossen, das Verfahren nicht vor die nächste Instanz weiterzuziehen. Wir waren nie gegen ein bescheidenes Café am Egelsee, wie das Bauvorhaben nun im Verfahren verniedlicht wurde, aber gegen eine Lärmoase mit Littering im wertvollen Naturraum Egelsee.