Gericht gibt den Takt mit Zwischenentscheid vor
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat mit Zwischenurteil vom 20. Mai 2021 entschieden, dass ein "bescheidenes Park-Café" am Egelsee zonenkonform sei. Dabei sei es nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde der ZöN am Egelsee den Zweck einer multifunkionalen Parkanlage mit Treffpunktcharakter zuschreibt, in der ein auf diese Nutzung ausgerichtetes Café Platz habe, so das Gericht. Damit hat das Verwaltungsgericht eine "Lückenfüllung" vorgenommen. Dies ist gemäss Bundesgericht erlaubt, wenn der Gesetzgeber es unterlassen hat, etwas zu regeln, was er hätte regeln sollen. Mit der Lückenfüllung hat das Verwaltungsgericht die bisherige Rechtsprechung geändert.
Die Vorinstanz hat die Baubewilligung bereits mangels Zonenkonformität verweigert und die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung verneint. Das Verwaltungsgericht betont, dass das Zwischenurteil keinen präjudizierenden Charakter für eine künftige Nutzungsordnung habe, da nur untergeordnete bauliche Massnahmen für ein Café notwendig seien. Gemeint ist damit der geplante "Stadtteilpark Egelmösli Wyssloch" mit neuem Zonenplan und Teilrevision der Bauordnung. Sofern diese in Kraft träten, müsse die Gemeinde die Zonenkonformität des Cafés erneut mit den neuen Grundlagen überprüfen.
Lärmschutz, Gewässerschutz und Naturschutz
Die weiterhin umstrittenen Punkte wie Lärmschutz, Gewässerraum und Naturschutz wurden bisher nicht von der Vorinstanz geprüft. Das Verwaltungsgericht hat die Vorinstanz angewiesen, sich nun mit diesen Beschwerdepunkten auseinanderzusetzen. Somit weist das Gericht die Sache an die Vorinstanz zurück, damit sie das Verfahren fortsetzt und einen neuen Entscheid fällt.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die IG Egelsee wird sich nun mit diesem Urteil vertieft auseinandersetzen. Für uns steht dabei nach wie vor der Lärmschutz, der Gewässerschutz und der Naturschutz im Vordergrund, sowie der Quartiercharakter und die benachbarten Wohnzonen am Egelsee. Gegen ein bescheidenes - tagsüber geführtes - Café haben wir nie etwas einzuwenden gehabt, sondern wir haben uns v.a. gegen eine kommerzielle Cafébar gewehrt, welche noch in der Nacht das ruhige Wohngebiet beschallen wollte.
Lange Verfahrensdauer kann nicht der IG Egelsee zugeschoben werden
In der Zeitung "Der Bund" vom 2. Juni 2021 wurden die IG Egelsee und zwei Vereine für die lange Verfahrensdauer indirekt verantwortlich gemacht. Tatsache ist, dass die Stadtregierung ihrerseits bereits gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters Lerch im März 2019 vor die Baudirektion als nächste Instanz zog.
Die Stadt wollte mit ihrer Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland zusammengefasst erreichen, dass der kommerzielle Gastgewerbebetrieb:
1. als zonenkonforme Nutzung beurteilt wird und
2. sämtliche Einzelbewilligungen nicht nur auf fünf Jahre beschränkt werden.
3. Und sollte die Stadt mit diesen zwei Rechtsbegehren (Punkte 1 und 2) nicht durchkommen, beantragte die Stadt, dass das kommerzielle Gastgewerbe nach fünf Jahren nicht den rechtmässigen Zustand wieder herstellen muss. Nach dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland hätte die Stadt nach fünf Jahren die Nutzung des kommerziellen Gastgewerbes wieder aufheben müssen und die entsprechenden Einrichtungen entfernen müssen.
4. Die Stadt verlangte damals zudem, dass die Auflage des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland, „Ein Take-Away Betrieb ist nicht gestattet. Es ist ein bedientes Restaurant zu führen“, gestrichen wird. Damit wollte die Stadtregierung erreichen, dass Take-Away betrieben werden kann.
Gegen den Entscheid der kantonalen Baudirektion trat die Stadt als alleinige Beschwerdeführerin auf. Somit ist es nachweislich falsch, die lange Verfahrensdauer den Anwohnern und den zwei Vereinen in die Schuhe zu schieben.
Auch ist hinter die Aussage des Stadtpräsidenten in der Zeitung, man habe lange mit den Anwohnern versucht, auf den Dialog zu setzen, aus unserer Sicht ein Fragezeichen zu setzen. Zwar fanden Gespräche mit dem Stadtpräsidenten statt und dies auch in guter Gesprächsatmosphäre, aber die damals für das Geschäft zuständige Gemeinderätin Ursula Wyss ist nie in den Dialog mit den Anwohnern getreten. Statt dessen hat sie uns Anwohner regelmässig vor den Kopf gestossen, indem sie Tatsachen schaffte wie beispielsweise mit dem Bau von illegal erstellten Kandelabern am Egelsee. Wir sind nach wie vor zum Dialog mit der Stadt bereit.