
Kann diese Uferzone am Egelsee als "dicht bebaut" eingestuft werden?
Gewässerraumplan wird Parlament vorgelegt
Der Gemeinderat wird nun dem Parlament den geänderten Gewässerraumplan zur Abstimmung vorlegen. Dagegen wurde von verschiedenen Personen Einsprache erhoben und wir haben diese Vorlage kritisch thematisiert. Seitens Stadt wurde nicht auf unsere Kritik eingegangen, bzw. Korrekturen vorgenommen. Stossend ist insbesondere, dass inzwischen klar ist, dass der ehemalige schadstoffbelastete Entsorgungshof nur sehr aufwändig saniert werden kann (teurer als Neubau), seine Bauart mit den kleinen Zimmern nicht für ein Quartierzentrum geeignet ist und eigentlich abgerissen werden sollte. Somit ist damit zu rechnen, dass das Gebäude weiterhin für Zwischennutzungen stehen bleibt, da ein Abriss zum heutigen Zeitpunkt dazu führen würde, dass die Besitzstandsgarantie für die Stadt verloren ginge. Wird das Ufer als "dicht bebaut" rechtlich eingestuft, dann ist ein Neubau an gleicher Stelle machbar.
Somit ist auch nachvollziehbar, dass der Gemeinderat weiterhin den "Verein am See" das Gebäude zur Verfügung stellt. Dabei bieten die kurze Dauer des Projekts und die Pandemie-Beschränkungen nicht wirklich Potential für eine sinnvolle Zwischennutzung. Der "Verein am See" schreibt in seinem Jahresbericht 2020, dass der Regierungsstatthalter in einem Telefongespräch ihn freundlich angemahnt habe, mit den Veranstaltungen "den Bogen nicht zu überspannen und Rücksicht auf die Quartierbewohner/innen zu nehmen". Der Verein am See rechtfertigt seine im Pandemiejahr durchgeführten 38 Anlässe mit den positiven Feedbacks aus dem Quartier und den ausbleibenden negativen Feedbacks. Unseres Erachtens eine sehr eingegrenzter Blickwinkel, der die regelmässigen Lärmklagen der Anwohner/innen ignoriert. Es fällt zudem auf, dass der Verein auf seiner Website keine transparenten Mitgliederzahlen in seinem Jahresbericht nennt und auch keine Zahlen über Ein- und Ausgaben.

Ein erheblicher Teil des Entsorgungshofes steht im geschützten Gewässerraum.
Kleine Anfrage zur Zwischennutzung
Die Fraktion der SVP hat eine kleine Anfrage zur Zwischennutzung am Egelsee eingereicht: "juristische Fragen zum Vorgehen und zu den hängigen Verfahren. Besteht Planungssicherheit für alle Beteiligten?" Konkret wollte Stadtrat Alexander Feuz wissen:
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Wie beurteilt der Gemeinderat die Erfolgsaussichten seiner beim Verwaltungsgericht anhängig gemachten Beschwerde btr. Zwischennutzung? Dies insbesondere angesichts der
Beanstandungen der Baudirektion hinsichtlich Seeabstand und Zonenkonformität? Glaubt der Gemeinderat, dass die geltende Rechtslage die vorgesehene Nutzung erlaubt? Wenn ja, warum? Wann
könnte diesfalls mit der Zwischennutzung/Führung des Barbetriebs begonnen werden? Wenn nein, warum nicht?
Die Antwort des Gemeinderats: Ein Parkcafé stellt nach Auffassung des Gemeinderats in einer städtischen Parkanlage eine etablierte, typische Nutzung dar. Entsprechend lautet die zentrale Frage, ob ein Parkcafé nicht bereits nach heute geltendem Recht in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) A (Freifläche A/FA) bewilligungsfähig ist. Dies zu klären, darin liegt das Hauptinteresse der Stadt. Weder eine Erfolgs- noch eine zeitliche Prognose ist einfach. Vor der Bewilligungsinstanz war die Stadt grundsätzlich erfolgreich, vor der ersten Beschwerdeinstanz nicht. Nun ist das Verfahren vor der zweiten Rechtsmittelbehörde seit anderthalb Jahren pendent und dessen Ausgang offen.
Unser Kommentar: Der Egelsee und das Wyssloch sind gerade keine Parkanlage, sondern eine weitgehend natürliche und äusserst wertvollen artenreiche Landschaft. Der Gemeinderat will ja erst eine künstliche Parkanlage daraus bauen, die dann einem Café als Kulisse dient. Weshalb wartet der Gemeinderat nicht, wie üblich, den Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern ab, sondern macht einfach mit seinen initiierten und u.E. illegalen Zwischennutzungen im bundesrechtlich geschützten Gewässerraum weiter?
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Wie beurteilt der Gemeinderat die Erfolgsaussichten der aufgelegten Zonenplanänderungen? Wann können diese frühestens in Kraft treten? Wie lange kann es dauern, wenn weitere Rechtsmittel
eingelegt werden?
Die Antwort des Gemeinderates: Der Gemeinderat erachtet die Erfolgsaussichten der Planungsvorlage als gut, insbesondere nach positiver Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Sollte die Vorlage, die voraussichtlich im November 2021 zur Abstimmung gelang, von den Stimmberechtigten angenommen und durch das AGR genehmigt werden, so könnte die Vorlage allenfalls anfangs 2022 in Kraft treten. Bei Weiterzug des Genehmigungsentscheids an die weiteren Instanzen ist eine Verzögerung um mehrere Jahre möglich.
Unser Kommentar: Die Stadtregierung unterschlägt wohlweislich, dass bereits über 40 Einsprachen gegen die Vorlage eingegangen sind, von denen nach dem Einigungsverfahren keine zurückgezogen wurde. Wie nun mehrfach erlebt, ist die Stadt in den Einigungsverfahren nicht kompromissbereit und somit verkommen diese zur Farce. Falls im Instanzenzug die letzte Beschwerdeinstanz das Vorhaben der Stadt gutheissen würde, könnte die Vorlage u.E. frühestens in rund zehn Jahren umgesetzt werden. Falls die Gegner der Planungsvorlage obsiegen, würde diese im Egelsee versenkt...
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Was für Konsequenzen hat dies für die Planungssicherheit des Vereins am See und der betroffenen Anwohner?
Die Antwort des Gemeinderats: Die Direktbeteiligten (zuständige Direktion resp. ISB und der Verein am See) sind sich der zonenrechtlichen Situation bewusst. Zudem sind die genannten Aktivitäten auf blosse Zwischennutzung ausgerichtet. Anwohnerinnen und Anwohner ausserhalb des Geltungsbereichs des Zonenplans dürfen nicht auf Planungssicherheit angewiesen sein.
Unser Kommentar: Falls sich die Direktbeteiligten der zonenrechtlichen Situation bewusst sind, fragen wir uns, weshalb sie ignorieren, dass auch Zwischennutzungen nach allgemeiner Rechtsauffassung zonenkonform sein müssen. Aber für die Stadt und den Verein am See gelten offenbar andere Gesetze als für die von den Immissionen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, Pflanzen und Tiere.
Bauordnung soll revidiert und Zwischennutzungen ermöglicht werden
Zudem will der Gemeinderat die Bauordnung revidieren. Dafür braucht er einen Planungskredit, den er beim Parlament beantragt. Dabei geht es auch um Verdichtungen, Zwischennutzungen, die er auf einer gesetzliche Grundlage festlegen möchte. Zur Zwischennutzung wurden Einsprachen erhoben und wir sind der Ansicht, dass auch dieses Revisionsvorhaben gegen übergeordnetes Recht verstösst. Hier kann evtl. der Entscheid des Verwaltungsgerichtes zur hängigen Beschwerde der Stadt Bern Klärung bringen, sofern sich das Gericht mit dieser Rechtsfrage auseinandersetzt.
Hochwasserschutz am Egelsee

StadtGrün hat eine bauliche Massnahme am Egelsee ursprünglich im März/April geplant, um die Leisthütte, das ehemalige Bootshaus, vor Hochwasser zu schützen. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen, da sich dort immer wieder Wasser ansammelt nach Regentagen oder wenn der Abfluss verstopft ist. Dies schadet dem Baufundament der SOML-Hütte. Der Angelfischer-Verein Bern hat auf die jetzt bestehende Laichzeit der Hechte hingewiesen, die im dortigen Kraut laichen. Nun hat StadtGrün aufgrund dieser Intervention den Eingriff auf Mai verschoben.