
Der Egelbergwald besticht durch eine Vielfalt hoher Bäume, die den Hang stabilisieren.
Egelbergwald wird von der Stadt als Gehölz bezeichnet
Der geplanten Schulneubau im Wyssloch soll neben dem Egelbergwald entstehen. Er wird von der Stadt als Gehölz bezeichnet. Dazu muss man wissen, dass es einen grossen Unterschied macht, ob Baum- und Sträucherbestand (Bestückung) als Wald ausgewiesen sind. Denn damit kann sich etwa die Überbaubarkeit stark einschränken: Für Waldrodungen gelten strengere Voraussetzungen (s. BAFU-Zeitung: Die Umwelt 3/2020, S. 43).
Kriterien für Feststellung eines Waldes
Im Bundesgerichtsentscheid 1C_118/2019 haben die Richter eine Waldfeststellung in Walzenhausen (AR) zu beurteilen, die eine Fläche von 512 qm beträgt (zum Vergleich: der Egelbergwald ist über 900 qm. gross). Der Grundstückseigentümer wehrte sich gegen diesen Entscheid. Seine Begründung: Die nach kantonalem Recht vorgegebene Mindestbreite von 12 m. sei nicht überall gegeben. Zudem erfülle der Baum- und Sträucherbestand keine Waldfunktion, diene also weder als Nutz- oder Schutzwald noch als Ort der Erholung.
Zunächst führten die Richter aus, dass die Kantone innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmen, ab welcher Breite, Fläche und ab welchem Alter eine Fläche als Wald gilt. Dabei sei
allerdings auch die Qualität des Bestandes zu berücksichtigen, denn nach Waldgesetz muss die bestockte Fläche mindestens eine Waldfunktion (Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion) erfüllen, um als
Wald zu gelten. Diese Normen sind auch im Waldgesetz des Kantons Bern zu finden. Danach gilt eine Bestückung als Wald, wenn ihre Fläche mit Einschluss eines zweckmässigen Waldsaumes
mindestens 800 qm. beträgt, sie mindestens 12 m breit ist und mindestens 20 Jahre als ist. Zudem gilt unabhängig von ihrer Fläche, ihrer Breite oder ihrem Alter die Bestockung als Wald,
wenn sie in besonderem Masse Wohlfahrts- oder Schutzfunktion erfüllt (Art. 3 KWaG, BSG 921.11).
Im Fall Walzenhausen kam das Bundesgericht zum Fazit, dass der Bestand einen räumlichen und funktionellen Zusammenhang habe, die Mindestbreite von 12 m. überwiegend aufweise und die übrigen quantitativen Kriterien erfülle. Das Grundstück weist einheimische Baum- und Straucharten wie Linden, Kirschen, Fichten, Ahorn, Eschen, Weissdorn, Hasel usw., eine intakte einheimische Strauch- und Krautschicht sowie waldtypische Bodenvegetation auf. So war in Walzenhausen bereits die Nutzfunktion erfüllt, weil die vorhandenen Bäume für die Holznutzung geeignet waren. Dies unabhängig davon, ob und wie intensiv das Holz genutzt werde. Zudem stabilisiere der Baum- und Sträucherbestand das steile Gelände und erfülle damit eine Schutzfunktion. Und schliesslich habe die Waldfläche auch eine gewisse biologische Bedeutung da sie als ökologischer Trittstein der Vernetzung der Lebensräume von Insekten und Reptilien diene und somit eine Wohlfahrtsfunktion erfülle. Somit sei die Fläche von Walzenhausen zu Recht als Wald im Sinne des Waldgesetzes qualifiziert worden.
Der Egelbergwald ist materiell ein Wald - formell ein Gehölz
Für den Egelbergwald kann folgendes festgehalten werden:
- Auch der Egelbergwald hat eine bedeutende Anzahl von einheimischen Bäumen wie Linden, Eschen, Ahorn, usw., die weit mehr als 20 Jahre alt sind und für die Holznutzung geeignet sind, somit erfüllt er eine Nutzungsfunktion.
- Auch der Egelbergwald stabilisiert den Hang zwischen Egelbergstrasse und der Talsohle Wyssloch und erfüllt damit eine Schutzfunktion.
- Auch der Egelbergwald hat eine gewisse Bedeutung für die Vögel, Insekten und Amphibien und dient der Vernetzung der Lebensräume, erfüllt also die Wohlfahrtsfunktion.
Kurzum: Die Stadt hat den Egelbergwald als Gehölz eingestuft, als bereits feststand, dass direkt daran ein Schulneubau entstehen soll. Weil das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren 2016 die städtische Waldfeststellung genehmigt hat, ist der Egelbergwald rechtlich gesehen kein Wald. An dieser Feststellung wird sich die nächsten Jahre nichts ändern, leider. Ein Wald kann also ein Wald sein, aber im rechtlichen Sinne ein Gehölz bleiben.