
Das Einsichtsgesuch in Auszügen
LSI
An den Gemeinderat der Stadt Bern
c/o Präsidialdirektion
Alec von Graffenried
Junkerngasse 47
Postfach
3000 Bern 8
Einsichtsgesuch in amtliche Akten nach Art. 30 GO
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates
Mit Mail vom 17. Juni 2019 wurde den Mitgliedern der Spurgruppensitzung, welche im Rahmen des Partizipationsprozesses an der geplanten Entwicklung des Bereiches rund um den ehemaligen Entsorgungshof von Stadtgrün Bern beteiligt sind, Folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie an der 2. Spurgruppensitzung im Mai angekündigt, möchte ich Sie über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Entwicklung Stadtteilpark Wyssloch informieren.
Der Schlussbericht der Machbarkeitsstudie zum ehemaligen Entsorgungshof liegt im Entwurf vor.
Gemäss Machbarkeitsstudie zeichnet sich ab, dass der Entsorgungshof nur mit hohem baulichen und finanziellen Aufwand in die gewünschte quartierorientierte Nutzung transformiert werden kann.
An seiner Sitzung am 13. Juni 2019 hat der Lenkungsausschuss über die grundsätzlichen strategischen Stossrichtungen im Umgang mit dem Entsorgungshof befunden.
Der definitive Entscheid zum weiteren Umgang mit der Liegenschaft bzw. die zukünftige Entwicklung wird vom Gemeinderat getroffen.
Ein entsprechender Gemeinderatsantrag ist in Bearbeitung. Dieser soll dem Gemeinderat möglichst bald nach den Sommerferien vorgelegt werden.
Ich möchte Sie bitten, diese Information bis zum Gemeinderatsbeschluss (voraussichtlich im September 2019) noch vertraulich zu behandeln.
Sobald der entsprechende Gemeinderatsbeschluss vorliegt kann auch mit dem Klärungsprozess inkl. dem geplanten öffentlichem Workshop weitergefahren werden.
Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Ich werde mich im August bezüglich eines Termins für die 3. Spurgruppensitzung bei Ihnen melden.
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine angenehme Sommerzeit.
Die Gesuchstellerin geht davon aus, dass keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen dieser Einsicht gemäss Art. 30 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (Recht auf Information) in die Machbarkeitsstudie gegenüberstehen, da der Gemeinderat genug Zeit hatte, einen Beschluss zu fassen.
Die Gesuchstellerin beantragt, dass ihrem Gesuch um Einsicht in die amtlichen Dokumente nach Art. 30 GO stattgegeben wird, damit sie ihre aus dem Öffentlichkeitsprinzip basierenden verfassungsmässigen Rechte wahrnehmen kann, dies auch zur freien politische Meinungs- und Willensbildung.