IG Egelsee gewinnt Rechtsstreit gegen die Stadtregierung

Wir sind erfreut, dass:

  • die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) unsere Beschwerde gegen das Baugesuch gut geheissen hat. 
  • die BVE entschieden hat, dass der angefochtene Gesamtentscheid als „nicht zonenkonform“ aufgehoben wird und dem städtischen Baugesuch der Bauabschlag erteilt wird.

 

Auszug aus dem (noch nicht rechtskräftigen) Entscheid:

  • Das Erholungsgebiet Egelsee besteht zu einem erheblichen Teil aus der Seefläche, die ohnehin nicht zum Verweilen genutzt werden kann. Dabei hat der See inklusive Uferzone ein beträchtliches ökologisches Potential und ist deshalb als Biotop eingezäunt. Das Park-Café würde denn auch weniger zu einer Belebung des Egelsees und seiner Umgebung führen, sondern primär zur Belebung des ehemaligen Entsorgungshofes. Anders als andere städtische Parke dient die Zone somit nicht nur dem Aufenthalt und der Begegnung von Menschen. Ihre Belebung ist aufgrund der verschiedenen Nutzungen und des Biotops nur beschränkt möglich und auch nur beschränkt erwünscht. Dass es sich bei einem Gastgewerbebetrieb letztlich immer um einen Begegnungsort handelt, genügt jedoch nicht, um als Anlage im öffentlichen Interesse im Sinne einer Zone für öffentliche Nutzungen zu gelten. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist das Bauvorhaben nicht zonenkonform. Zu diesem Ergebnis ist die BVE bereits 2012 bei einem Entscheid zu einem Vereinslokal am Egelsee gekommen. Ein anderes Ergebnis ist rechtlich nicht haltbar, daran ändert auch die Gemeindeautonomie nichts, auf welche die Stadt gepocht hat, zumal das städtische Bauinspektorat bereits das Bauvorhaben als nicht zonenkonform beurteilt hat. 
  • Die Ausnahmebewillligung, mit welcher der Regierungsstatthalter seinen Entscheid für das Baugesuch abgestützt hat, ist rechtlich unhaltbar. Es sind im vorliegenden Fall weder Besonderheiten des Baugrundstücks oder des Bauvorhabens erkennbar noch Besonderheiten, die sich aus den subjektiven Verhältnissen der bauwilligen Personen ergeben. Auch das von der Stadt geltend gemachte Risiko einer illegalen Besetzung ist mit einem Leerstand des Gebäudes (Wegzug des Strassenreinigungsstützpunktes 2020)  für die Stadt voraussehbar gewesen. Entsprechend hätte sie die Planung für die Nachnutzung frühzeitig einleiten können. Zudem ist die geplante Zwischennutzung der Stadt grundsätzlich nicht zonenkonform.
  • Auch der lange Zeitraum der Zwischennutzung (fünf Jahre) erscheint in Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Zonenänderung heikel: Hat sich ein Gewerbebetrieb fünf Jahre etabliert und müsste er bei einer negativen Volksabstimmung aufgegeben werden, so könnte dies den Ausgang der Abstimmung beeinflussen.

Wir bemängeln, dass:

  • der städtische Gemeinderat ein Baugesuch eingereicht hat, obwohl er aufgrund der bisher eingereichten und gescheiterten Bau- und Festbewilligungsgesuche wusste, dass ein Bau im Gewässerraum gegen geltendes Recht verstossen würde und er keine ernsthafte Aussicht auf Erfolg haben würde. Damit hat die zuständige Gemeinderätin Ursula Wyss als treibende Kraft viel unnötigen Ärger, viel unnötige Arbeit und viel unnötigen finanziellen Aufwand für alle Involvierten verursacht. Dies gilt nicht nur für die Beschwerdeführer, sondern auch für die Nachbarschaft und die breitere Öffentlichkeit.
  • Regierungsstatthalter Christoph Lerch zum wiederholten Male seine Aufgaben unseriös wahrgenommen hat. 
  • Feindseligkeiten gegen uns von der Stadt mitgetragen wurden (Flashmob; Schreiben des Rechtsvertreters der Stadt Bern).
  • im ehemaligen Entsorgungshof regelmässig Anlässe ohne Festbewilligung durchgeführt werden, die zu Lärmklagen der Nachbarschaft führen.
  • die Tätigkeiten des Vereins am See in der Parzelle nicht zonenkonform sind. 
  • die Stadt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie über die weitere Nutzung des ehemaligen Entsorgungshofes noch nicht publiziert hat.

Wir fordern, dass:

  • die Umbauten zum Gastronomiebetrieb im ehemaligen Entsorgungshof unverzüglich in den vorherigen Zustand zurückgebaut werden und das Inventar der Gagarin GmbH und des Vereins am See entfernt wird.
  • der Gebrauchsleihevertrag mit dem Verein am See unverzüglich aufgelöst wird, da die Stadt ja selbst durch ihren Rechtsvertreter mitteilen liess, dieser Vertrag stehe auf wackeligem baurechtlichen Fundament. Er ist nach dem BVE-Entscheid als nicht zonenkonform zu beurteilen.
  • die illegal von Stadtgrün Bern erstellten zwei Leuchten auf dem ehemaligen Entsorgungshof wieder unverzüglich entfernt werden, damit keiner Lichtverschmutzung Vorschub geleistet wird. Die Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün soll für durchgeführte illegale Bautätigkeiten nicht noch belohnt werden, indem diese Bauten stehen bleiben. 
  • der Gemeinderat der Öffentlichkeit endlich transparent und vollständig offenlegt, was die Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Entsorgungshofes und seiner Umgebung ergeben hat. Diese hat ein Recht zu wissen, dass erweiterte Nutzungen einen hohen baulichen und finanziellen Aufwand  erfordern.

Wir bedanken uns bei:

  • unserer Rechtsanwältin Patricia Sidler aus Biel, die uns äusserst kompetent,  sachbezogen und auf herzliche Art vertreten, begleitet und unterstützt hat.
  • den lieben Nachbarn und Quartierbewohnern, die uns immer wieder aufgemuntert haben, wenn wir wieder mal fassungslos über die behördliche Willkür waren.
  • denjenigen  Personen, die uns aus dem Hintergrund heraus mit ihrem Fachwissen unterstützt haben.

 

  • denjenigen Politikern, die für uns parteiunabhängig eingestanden sind.
Download
Entscheid vom 15. August 2019
2019-08-16-Entscheid.pdf
Adobe Acrobat Dokument 110.6 KB