Die IG Egelsee hat einen Zwischenerfolg im Beschwerdeverfahren gegen das städtische Baugesuch zu vermelden. Das Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hat am 6. Mai 2019 verfügt, dass ein Antrag der Stadt, den übrigen Beschwerdeführern die aufschiebende Wirkung teilweise zu entziehen, abgewiesen wird. Die Stadt hatte beantragt, es sei ihr zu gestatten, die bestehende Bar-Einrichtung einschliesslich der 24 Aussensitzplätze auf Zusehen hin weiter zu betreiben.
Das Rechtsamt hat entschieden, dass keine wichtigen Gründe dafür vorliegen. Weder sei das Interesse der Stadt Bern an einem Quartiertreffpunkt mit Gastgewerbe ein gewichtiges öffentliches Interesse, noch die Interessen der einzelnen Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner an einem öffentlichen Treffpunkt mit Gastgewerbe ein bedeutendes privates Interesse. Dem Argument der Stadt, einer illegalen Besetzung vorzubeugen, begegnete das Rechtsamt, dass die aktuelle Situation grundsätzlich seit der Schliessung des Entsorgungshofes vor über drei Jahren bestehe, "ohne dass es in der Zwischenzeit zu einer Besetzung oder vergleichbaren Aktion gekommen wäre. Schliesslich gibt es auch andere Möglichkeiten, einer Besetzung vorzubeugen, zumal es fragwürdig wäre, einer illegalen Nutzung mit dem Betrieb einer Café-Bar vorzubeugen, deren eigene Rechtmässigkeit noch nicht abschliessend geklärt ist."
Die Stadt hat für ihren abgelehnten Antrag die Partei- und Verfahrenskosten zu zahlen. Akzeptiert sie den Beschwerdeentscheid des Rechtsamtes nicht, hat sie nun 30 Tage Zeit, um diesen mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern anzufechten.