Gebäude und Aussenraum werden auf Altlasten überprüft

Die Probebohrungen beginnen an dem Platz, wo die städtischen Reinigungsfahrzeuge gesäubert werden.

Welche Verunreinigungen befinden sich in und rund um den Egelsee?

Drei Jahre haben wir uns immer wieder bei der Stadt dafür eingesetzt, dass auf dem Areal des ehemaligen Entsorgungshofes abgeklärt wird, inwieweit es von dem Gewerbe- und Privatabfall, der dort jahrzehntelang gesammelt und zwischengelagert wurde, verunreinigt ist. Wir befürchten, dass Gifte in den Boden gesichert ist, der zum Teil im besonders schützenswerten Gewässerraum liegt. Es freut uns sehr, dass die Stadt unsere Bedenken ernst genommen hat und nun ein erstes Screening über mögliche Altlasten machen lässt

 

Hier sickert es aus einer undichten Leitung in den Boden, der im besonders schützenswerten Gewässerraum liegt.

Im Gebäude wurden giftige Stoffe wie Quecksilber usw. gesammelt. In der ehemalige Werkstatt wurde geschmiedet. Doch auch an den Rohren des Gebäudes nagt die Zeit. Diese sind undicht und was dabei alles in den Boden gelangt ist, wird nun von den Experten der Monitron AG umfassend abgeklärt.  

Städtische Reinigungsfahrzeuge werden vom Dreck befreit.

Bis heute werden im Areal die Strassenreinigungsfahrzeuge  von der Stadt gereinigt. Das Schmutzwasser gelangt in die Kanalisation.

Die Betondecke ist hier äusserst dick, somit kann an dieser Stelle davon ausgegangen werden, dass sie Bodenverschmutzungen abgehalten hat. Hier wird sie entfernt, um aus dem darunter liegenden Boden (das Erdreich) Material für Analysen zu holen.

Die Altlast im Baugesuch verneint

Im städtischen Baugesuch vom 9. April 2018 für einen Gastgewerbebetrieb mit Aussenanlage wurde auf dem Formular 1.0 bei Altlast/belasteter Standort ein "Nein" angekreuzt. Laut Artikel 32c Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes sorgen die Kantone dafür, dass Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit sind einerseits die am Standort vorhandenen Schadstoffe und die Wahrscheinlichkeit ihrer Ausbreitung oder Freisetzung in Betracht zu ziehen, andererseits die Bedeutung der dadurch gefährdeten Schutzgüter und der Grad der Gefährdung zu berücksichtigen. Ob und inwieweit eine Sanierungsbedürftigkeit besteht, wird in einem mehrstufigen Verfahren festgestellt (Altlasten-Verordnung). 

Regierungsstatthalter Christoph Lerch hielt in seinem Bauentscheid vom 11. Februar 2019 fest, der betroffene Bereich sei im Kataster der belasteten Standorte nicht eingetragen und somit sei das Formular 1.0 diesbezüglich korrekt ausgefüllt. Abgesehen davon, dass ein ehemaliger Entsorgungshof nicht zwingend mit Altlasten belastet sein müsse, so der Regierungsstatthalter, sei vorliegend kein Eingriff in den Boden vorgesehen. (Unser Kommentar: Dieser wurde ja bereits bei der illegalen Erstellung der Lichtanlagen für die Aussenbeleuchtung vorgenommen.) Die Grundstücksentwässerung ändere nicht. Die Frage, ob das Gebiet allenfalls mit Altlasten belastet sein könnte, sei nicht im vorliegenden Baubewilligungsverfahren zu klären, befand der Regierungsstatthalter. Sein Bauentscheid wurde inzwischen von allen Parteien zur Überprüfung an die nächste Verwaltungsinstanz gezogen.

Die Untersuchungen werden durch die Firma Monitron durchgeführt.

Probebohrungen werden mit speziellen Maschinen vorgenommen.

Es würde uns freuen, wenn keine grossen Altlasten vorhanden wären. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass auf dem Seeboden eine meterdicke Schlickschicht liegt, die bereits vor Jahren als Sondermüll bezeichnet wurde. Hier hoffen wir, dass die Stadt entsprechende Massnahmen ergreift, um die Schicht zu entfernen und damit die Wasserqualität des Moränensees für die Tiere und Pflanzen erheblich zu verbessern.

Der Egelsee ist ein Flachgewässer mit maximal 3.40 Meter Tiefe. Auf dem Grund liegt eine metertiefe Schlickschicht.