1. Situation heute
a) Was sind die bestehenden Qualitäten im Raum Egelsee/Wyssloch? Was ist das Besondere? Was zeichnet den Raum aus?
Der Ort ist eine Ruheoase mit hohen Naturqualitäten wie reicher und seltener Flora und Fauna mit einem Natursee mitten in der Stadt. Die Gegend von der Muristrasse bis zur Autobahn ist für viele Leute ein Erholungsraum. Der Spielplatz wird vielseitig genutzt; Leute treffen sich, es wird grilliert, gelesen, die Ruhe genossen. Die Bedürfnisse der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Gewässerschutzes werden teilweise respektiert.
b) Wo besteht Verbesserungspotenzial bezüglich Nutzung und Gestaltung? Was fehlt? Was wird vermisst?
Der ehemalige zonenwidrige Entsorgungshof und sein asphaltierter Aussenhof widersprechen der einmaligen Landschaft, die durch einen zeitlich unbegrenzten Dienstbarkeitsvertrag umfassend geschützt sind. Die Nutzung des wertvollen Gewässerraums durch den Menschen ist bereits heute intensiv. Urban Gardening mit Pflanzendünger und Schädlingsbekämpfung ist an dieser Lage im Gewässerraum ebenfalls fehl am Platz. Wir wünschen uns ein natürliches grünes Band, welches sich an der dort heimischen Pflanzen- und Tierwelt orientiert, diese schützt und den Tieren mehr Rückzugsfläche gibt: Eine aussergewöhnlich reiche grüne Landschaft mit Kleinstgewässern, wo nicht nur menschliche Bedürfnisse berücksichtigt werden. Zudem soll das Areal nicht für eine Verdichtung (weniger Freifläche) umgezont werden. Der marode Entsorgungshof und der Hartbelag sollen abgerissen werden und statt dessen naturnah begrünt werden.
2. Situation Zukunft
a) Welche übergeordneten Themen und/oder Fragestellungen sind zu klären oder zu beachten? Worauf sollte besonderes Augenmerk gelegt werden?
Dem Landschafts- Natur- und Gewässerschutz sowie dem Gebiet als Ruheoase für Menschen aus dem hektischen Alltag ist höchste Priorität einzuräumen. Die Sünden der Vergangenheit sind endlich an die Hand zu nehmen: D.h. die grösstenteils von der Stadt Bern verursachte Boden- Gebäude- und Seeverschmutzung soll saniert werden, bevor weiter geplant wird (Eruierung IST-Zustand als Ausgangspunkt für Planung, bzw. SOLL-Zustand). Zudem ist unbedingt endlich ein umfassendes Inventar über die Flora und Fauna des Gebiets zu erstellen, damit beispielsweise nicht wertvolle Laichplätze für Amphibien überbaut werden.
Der Regierungsrat sieht im Kanton Bern die Biodiversität gefährdet und einen Rückstand imVollzug. Sein Sachplan Biodiversität vom 29. September 2018 ist unbedingt bei den Bauplänenim äusserst wertvollen Gewässergebiet Wyssloch und Egelsee zu berücksichtigen, da hier u.a.besonders gefährdete Amphibien heimisch sind. Die Stadt hat sich zu überlegen, ob ihr Plan, dieses wertvolle Biotop zu überbauen, nicht gegen folgende Grundlagen verstösst: BernerKonvention (1079), Biodiversitätskonvention Rio (1992), Ergänzungen: Cartagena (2003), Nagoya (2010), Strategie Biodiversität Schweiz (2012), Aktionsplan Strategie Biodiversität
Schweiz (2017), Aktionsplan Stärkung Biodiversität (2008), Biodiversitätskonzept (2016), Sachplan Biodiversität (in der Vernehmlassung), Artenförderungsprogramm Fische und Krebse (2008), Biodiversität in der Stadt Bern, Handbuch und Ratgeber (2014).
Der kantonale Sachplan Biodiversität hat zum Ziel: Naturräumliche Vielfalt und Eigenarten erhalten:
Die grosse naturräumliche Vielfalt und die regionale Eigenart der traditionellen Kulturlandschaften sind für die kommenden Generationen zu erhalten. Lebensräume für bedrohte Arten und seltene und wertvolle Biotope sind in ihrem Bestand und ihrer Qualität zu sichern, zu erhalten und wo möglich aufzuwerten. Dort wo sich Möglichkeiten ergeben, ist der Dynamik der Natur freien Lauf zu lassen. Voraussetzungen für ökologische Vernetzung schaffen: Im Bereich der Gewässer sowie speziell in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten und in dicht besiedelten Räumen sind die Voraussetzungen für eine funktionierendeökologische Vernetzung zu schaffen.
Gestützt darauf wurden für dieses Hauptziel unter anderen folgende Massnahmen definiert:
- Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft fördern
- Besondere Verantwortung im Lebensraum- und Artenschutz wahrnehmen
- Überregionale Verbreitungshindernisse für Wildtiere abbauen
- Biodiversität im Wald
- Gewässer erhalten und aufwerten
- Landschaften erhalten und aufwerten
- Umsetzung der Bundesinventare nach Art. 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz
Siehe: Medienmitteilung Kanton Bern

b) Welche Erwartungen oder Bedürfnisse bestehen hinsichtlich der vorgesehenen öffentlichen Quartiernutzungen des ehemaligen Entsorgungshofes Egelsee?
Abriss des maroden Gebäudes, Entfernung des Hartbelags und nach der Sanierung des verunreinigten Bodens eine natürliche Gestaltung, welche den Bedürfnissen der Tier- und Pflanzenwelt und den Quartierbewohnern nach mehr Grünfläche gerecht wird, wie sich das der Naturforscher Franz von Tavel gewünscht hat. Unsere Vorstellung ist, dass im Sinne einer Renaturierung wieder in dem betroffenen Gebiet ein Umfeld geschafften wird, wie es vor über 100 Jahren war und unvergessen ist, denn bis heute wird dieses Gebiet bei den Einheimischen Egelmöösli genannt.
Durch die Schaffung eines Quartiertreffs an der Schosshaldenstrasse und dem geplanten Quartiertreff im ehemaligen Tramdepot im Burgernziel hat es genügend - von den Steuerzahlern subventionierte - Treffpunkte mit Cafés bzw. Restaurants in dem Gebiet. Wir wollen keine lärmigen kommerziellen Take-Away-Restaurants am Egelsee, keine Bars, Foodtrucks oder Restaurants. Es gibt in der Stadt genügend Gastgewerbebetriebe; die nächsten sind von jedem Stadtbewohner, resp. Stadtbewohnerin mit einem Velo oder öffentlichen Verkehrsmittel in längstens 15 Minuten Fahrzeit erreichbar. Eine kommerzielle Gastwirtschaft würde den Zugang der Bevölkerung zum öffentlichen Raum einschränken. Die Spielbrache soll erhalten bleiben.
c) Haben Sie bzw. Ihre Organsition eigene Nutzungsvorstellungen, die für die weitere Planung und Entwicklung der öffentlichen Quartiernutzung von Relevanz sind?
Unser Vorschlag ist nach wie vor das 3 Zonen-Konzept für die Gestaltung und Funktionsaufteilung im Bereich Egelsee - Wyssloch. Allerdings würden wir dem Schulbau ausserhalb des grünen Bandes unbedingt den Vorzug geben. Wir wollen am Egelsee/Wyssloch keine Bar mit Abend- und Nachtbetrieb, sondern den Erhalt des Restbestandes eines natürlichen und naturnahen Lebensraumes.

3. Verfahren/Prozess
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Welche Erwartungen bestehen an das weitere Verfahren? Was ist Ihnen besonders wichtig? Was soll berücksichtigt werden?
Es ist uns wichtig, dass die Stadtbehörde die geltende Rechtsordnung einhält, wie ihr das von der Verfassung vorgeschrieben wird. Sie darf als Eigentümerin des Areals nicht illegale Bewirtschaftung dulden oder sogar fördern. Noch stossender ist, wenn in der Anflugschneise der Fledermäuse die Stadt zwei Leuchten ohne Baubewilligung erstellt und dann mitteilt, sie kenne die rechtlichen Grundlagen nicht. Es wird von jedem Bürger und jeder Bürgerin Rechtskenntnis erwartet, solche billigen Ausreden sind in einem Rechtsstaat nicht akzeptierbar.
Ein Partizipationsverfahren einzusetzen, wenn bereits ein Architekturwettbewerb für ein Schulareal läuft, erscheint uns, wie wenn das Pferd am Schwanz aufgezäumt wird. Partizipationsverfahren sind wichtig im Sinne der Anhörung, bergen aber auch rechtstaatliche
Gefahren. Es muss verhindert werden, dass bestimmte Interessensvertreter bestimmen, was die Allgemeinheit will. Es kann nicht sein, dass im Partizipationsverfahren die Gastronomievertreter mit einer grossen Anzahl Personen kommen, um ihre Interessen durchzusetzen. Das Verfahren ist deshalb transparent auszugestalten, dass keine Partikularinteressen zu viel Gewicht erhalten, wie das im Prozess um die „gelenkte“ Zwischennutzung des Entsorgungshofes der Fall war. Es darf auch keine Klientelpolitik betrieben werden. Die Stadt soll den Prozess neutral gestalten, auf die einschränkenden rechtlichen Grundlagen hinweisen und schlussendlich die Voten als Mitwirkung in ihrem politischen Entscheid berücksichtigen. Über eine Zonenänderung und was sonst so am Egelsee bis hin zum Wyssloch realisiert wird: entscheiden schlussendlich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
4. Weitere Bemerkungen
Wir fordern die Stadt auf, den Sachplan Biodiversität des Regierungsrates in Bezug auf ihre Pläne zu berücksichtigen. Unser 3-Zonen-Konzept ist am Partizipationsverfahren als Alternative zum jetzigen Plan bekanntzumachen und dass man sich ernsthaft damit auseinandersetzt. Die Kommunikation hat transparent zu erfolgen. Hier ist nochmals explizit darauf hinzuweisen, dass von der Stadtbehörde kein grüner „Stadtteilpark Wyssloch“ geplant wird, sondern grossflächige Überbauungen mit einem Schulareal, mit einem zusätzlichen Quartiertreff und einem Gastgewerbe mit Take Away an sieben Tage die Woche mit Betrieb von morgens bis in die Nacht vorgesehen – und das alles in einem wertvollen Biotop und mitten in einem ruhigen Wohnquartier.
