Argumentation des Gemeinderats für "hyggelige" Kommerzkuschelzone überzeugt nicht

Politische Argumentation hinterfragt

Die Argumentation des Gemeinderates, einen bestimmten Gastgewerbebetrieb am Egelsee mit 239'000 Franken zu subventionieren, überzeugt die IG Egelsee nicht: 

  • Der Gemeinderat hat sein Vorhaben unter anderem damit belegt, dass 600 Quartierbewohnerinnen und Bewohner den Weiterbetrieb des Gastgewerbebetriebs gefordert haben (Medienmitteilung vom 5. April 2018). Die 600 Unterschriften für die „Bau au Lac“ hat die Stadt jedoch nie erhalten und nie überprüft. 
  • Der Versuchsbetrieb im Sommer 2017 war nicht so erfolgreich, wie dies der Gemeinderat darstellt. Der Gastronom verstiess nachweislich gegen die damit verknüpften Auflagen (Schliesszeiten, Gästeanzahl). 
  • Die politischen Parteien haben in den erwähnten Vorstössen keinen Gastgewerbebetrieb am Egelsee so explizit gefordert, wie dies der Gemeinderat darstellt.

Wir wollten mittels Akteneinsichtsgesuch zudem wissen, wie hoch die Kosten sind, welche die Stadt für zwei Leuchten am Egelsee ausgegeben hat, die ohne Baubewilligung erstellt wurden. Gemäss Gemeinderat belaufen sich die Kosten auf 18'000 Franken. Wir hätten dazu gerne die Original-Unterlagen eingesehen. Der Zweck der Leuchten seien Sicherheitsaspekte, schreibt der Gemeinderat. Wir fragen uns, weshalb das Areal plötzlich so gefährlich sein soll, dass es beleuchtet werden muss? Der Gemeinderat schreibt weiter, er habe die Leuchten vorher umweltverträglich abklären lassen. Fakt ist, dass auch der Gemeinderat als Bauherr sich an die Bauvorschriften zu halten hat. Dem Bauinspektorat als Kontrollbehörde hat diese Umweltverträglichkeitsprüfung der Stadt offensichtlich nicht genügt. Will sie die Leuchten wieder in Betrieb zu nehmen, benötigt sie eine Baubewilligung, bis dahin bleiben sie abgestellt. 

Die Antwort des Gemeinderates (siehe unten PDF) zum Akteneinsichtsgesuch nehmen wir so zur Kenntnis, auch wenn sie Fragen offen lässt und uns teilweise nicht überzeugt. Wir werden uns weiterhin für den wertvollen Naturraum engagieren. Der Möblierung und Kommerzialisierung des Areals zur städtischen „hyggeligen“ Kuschelzone stehen wir weiterhin skeptisch gegenüber, auch unter dem Aspekt, dass die Stadt wertvolle Landschaften wie den Egelsee zu schützen hat (Art. 9 Abs. 3 Gemeindeordnung, GO). Nachfolgend stellen wir das Gesuch um Akteneinsicht und die Antwort des Gemeinderates umfassend vor: 

A. Akteinsichtsgesuch vom 23. April 2018 (Auszug)

Mit Medienmitteilung vom 5. April 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Bern verkündet, dass das Quartiercafé am Egelsee weitergeführt werden soll. Im Rahmen der Zwischennutzung sei im Sommer 2017 ein dreimonatiger Versuchsbetrieb der «Bar au Lac» durchgeführt worden. Die Stadt habe dafür einen Werkstattraum der Strassenreinigung für die Nutzung als Gastronomiebetrieb freigegeben, um dem in der Quartiermitwirkung gewünschten und durch verschiedene parlamentarische Vorstösse aus beinahe allen politischen Lagern geforderten Quartiercafé zum Durchbruch zu verhelfen. Das neue Angebot sei im Quartier auf grosses Interesse gestossen. Dies belegten unter anderem die rund 600 Unterschriften, welche Quartierbewohnerinnen und -bewohner innert kurzer Zeit für die Weiterführung des Cafés gesammelt hatten.

Dem Gemeinderat sei es gestützt auf die weitgehend positiven Erfahrungen aus dem Versuchsbetrieb ein Anliegen, dass das Quartiercafé während der ganzen Zwischennutzungsdauer weitergeführt werden können. Die entsprechenden Gesuche für die dafür erforderliche Baubewilligung und die gastgewerberechtliche Betriebsbewilligung sollen deshalb demnächst eingereicht werden.

Allgemeines

Wie bereits die IG Egelsee am 17. September 2017 nachweisen konnte, haben keine politischen Vorstösse sich darauf konzentriert, explizit ein Café zu fordern (https://www.ig-egelsee.ch/2017/09/11/klarstellung-ist-notwendig/). Bei der Bar au Lac hat es sich nicht um ein Quartiercafé gehandelt, sondern um einen Gastgewerbebetrieb, der vor allem als Bar mit alkoholischen Getränken abends seinen Gewinn erzielt hat.

Nun wird das Interesse an einem kommerziellen Café oder richtigerweise Gastgewerbetrieb mit 600 Unterschriften belegt, welche Quartierbewohnerinnen und Bewohner gesammelt haben sollen. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat einen Kredit von 239'000 Franken bewilligt, um für ein paar Jahre in einem u.E. eher abbruchreifen Gebäude einen kommerziellen Gastgewerberaum aufwändig zugunsten der Gagarin GmbH zu sanieren, der noch immer im geschützten Gewässerraum liegt. 

Wie Sie wissen, engagiert sich die Gesuchstellerin mit anderen im Quartier verwurzelten Interessenten gegen die politischen Anliegen des Gemeinderates. Dabei geht es uns in erster Linie darum, den Egelsee als wertvolles Biotop zu bewahren und in zweiter Linie darum, weitere Lärmimmissionen usw. für uns als Anwohnerinnen und Anwohner zu verhindern. Dabei verweisen wir auf Art. 8 Abs. 1 GO, nach dem die Stadt Sorge trägt zu den natürlichen Lebensgrundlagen und dass sie die Belastung der Umwelt durch staatliche und private Tätigkeiten so gering wie möglich hält. Bei Gleichwertigkeit der Interessen hat diese Umwelt-Aufgabe Vorrang vor anderen städtischen Interessen.

Akteneinsichtsgesuch: Antrag 1

Die gesammelten Unterschriften der Quartierbewohner sind – wie Sie schreiben - Beleg für das Weiterführen des Versuchsbetriebs (Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion lautet anders: https://www.ig-egelsee.ch/2018/01/29/gastwirtschaft-bar-au-lac-am-egelsee-war-ungültig/ ). Dieser Beleg ist somit Teil der amtlichen Akten; mit den darin erhaltenen Unterschriften soll ein politisch motiviertes Baugesuch begründet werden. 

Die Gesuchsstellerin geht davon aus, dass keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen dieser Einsicht gemäss Art. 30 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (Recht auf Information) in die Unterschriftensammlung gegenüberstehen, da ja gerade diejenigen, welche unterschrieben haben, öffentlich ihre politische Meinung als Konsumenten bekunden wollten. Die betroffenen Personen haben somit ihre Daten allgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt. Zudem handelt es sich nicht um besonders schützenswerte Daten, sondern lediglich um die Namen und Adressen.

Die Gesuchstellerin interessiert insbesondere, nachzuprüfen bzw. auszuwerten:

• ob es wirklich 600 Unterschriften sind (insbesondere keine Doppelunterschriften usw.), 

• ob Vor- und Nachnamen sowie Adresse leserlich angegeben sind und 

• ob es sich bei den Personen um Quartierbewohner handelt sowie 

• wer die Unterschriften gesammelt hat und für ihre Qualität bürgt. 

 

Zudem interessiert die Gesuchstellerin:

• wie der Text lautet, unter den die Personen ihre Unterschrift gesetzt haben (ob die Petitionsschrift gut geordnet ist, ob der Text bzw. die Argumentation auf Tatsachen beruht und nicht falsche Behauptungen enthält) und 

• ob die zuständige Behörde die Petition einer amtlichen Prüfung auf Datenrichtigkeit unterzogen hat, bevor sie diese als Grundlage für ein „baldiges“ Baugesuch übernommen hat. 

 

Akteneinsichtsgesuch: Antrag 2

Die Stadt hat auf dem Areal des ehemaligen Entsorgungshofes zwei Beleuchtungen erstellt; nota bene ohne hierfür vorgängig eine Baubewilligung eingeholt zu haben. In diesem Zusammenhang möchte die Gesuchstellerin gerne wissen:

• was der Zweck dieser Beleuchtungsanlagen in der Einflugsschneise der Fledermäuse ist und

• was die Beleuchtungsanlagen gekostet haben (die Bauarbeiten  dauerten wochenlang) und

• weshalb keine Baubewilligung beantragt worden ist

 

Zusammenfassend beantragt die Gesuchstellerin, dass ihrem Gesuch um Einsicht in die amtlichen Dokumente (Unterschriftenliste/ Beleuchtungsanlagen) nach Art. 30 GO stattgegeben wird, damit sie ihre aus dem Öffentlichkeitsprinzip basierenden verfassungsmässigen Rechte wahrnehmen kann, dies auch zur freien politische Meinungs- und Willensbildung.

B. Antwort des Gemeinderats

Download
Antwort des Gemeinderates.
Die Antwort des Gemeinderates zur Akteneinsicht ist vom 4. Juli 2018 datiert und ist am 14. Juli 2018 bei der Empfängerin eingetroffen.
Akteneinsicht 1-3.pdf
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