Das Stadtplanungsamt hat zur Mitwirkung am Gewässerraumplan und an der Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006 bis zum 6. April 2018 eingeladen. Revisionsziel ist, die übergeordnete bundesrechtliche Gewässerschutzverordnung und die kantonalen Erlasse korrekt in die städtische Bauordnung zu übernehmen. Wir kritisieren, dass die Stadt den Gewässerschutzraum am Egelsee nach politischen Konsuminteressen einschränken will, statt die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt am Gewässer ausreichend zu schützen, so wie es das geltende Recht vorsieht.
Gewässerraum dicht überbaut?
Die Stadt bezeichnet im Erläuterungsbericht (S. 38) den Egelsee als "dicht überbaut". Deshalb könne der Gewässerraum reduziert werden, soweit der Zugang sichergestellt sei. Der Gewässerraum werde gestützt auf den Vorschlag des SPA festgelegt. Wir gehen davon aus, dass SPA eine Abkürzung für das Stadtplanungsamt ist. Der Vorschlag des SPA ist nicht Teil der Mitwirkungsunterlagen und auch nicht aus dem Plan gut ersichtlich, dementsprechend sollte das Stadtplanungsamt einen Detailplan erstellen, damit eine Orientierung und dementsprechend Mitwirkung möglich ist.
Zu den natürlichen Funktionen des Gewässers gehören insbesondere:
- die Ausbildung einer naturnahen Strukturvielfalt in den aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen
- die Entwicklung standorttypischer Lebensgemeinschaften
- die dynamische Entwicklung des Gewässers
- die Vernetzung der Lebensräume
Der Gewässserraum ist ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen und dient zugleich der Vernetzung von Lebensräumen. Er ist ein wichtiges Element der Kulturlandschaft und Erholungsraum für die Bevölkerung (BGE 140 II 431 E. 2.1 m.w.H.). Für stehende Gewässer muss die Breite, gemessen ab Uferlinie, mindestens 15 m. betragen (Art. 41b Abs. 1 Gewässerschutzverordnung [GSchV]; SR 814.201). Die Breite dieses Gewässerschutzraumes muss sogar erhöht werden, wenn sie für eine Revitalisierung oder für überwiegende Interessen des Natur- und Landschaftsraums erforderlich ist (Art. 41b Abs. 2 Bst. b und c GSchV).
Der Gewässerraum muss extensiv gestaltet und bewirtschaftet werden (Art. 36a Abs. 3 Gewässerschutzgesetz [GSchG]; SR 814.20 i.V.m. Art. 41b Abs. 3 und 4 GschV). Auf die Festlegung des Gewässerraums kann gemäss Art. 41b Abs. 4 GSchV unter gewissen Voraussetzungen verzichtet werden, was jedoch beim Egelsee nicht der Fall ist, da er ein natürlicher Kleinsee ist, eine Wasserfläche von 1.52 ha hat und sich auch nicht im Wald befindet.
Somit käme als Eventualausnahme allenfalls nur Art. 41b Abs. 3 GSchV in Betracht, wo die Breite des Gewässerraums in dicht überbauten Gebieten den baulichen Gegebenheiten angepasst werden kann, soweit der Schutz vor Hochwasser gewährleistet ist. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU ein Merkblatt vom 18. Januar 2013 zur Anwendung des Begriffs "dicht überbaute Gebiete" der Gewässerschutzverordnung entwickelt (im Folgenden: Merkblatt). Der Begriff "dicht überbautes Gebiet" ist ein Begriff der GSchV und damit des Bundesrechts, der bundesweit einheitlich auszulegen ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff der "dicht überbauten Gebiete" lässt den Kantonen Spielraum bei der Umsetzung der Bestimmungen zum Gewässerraum im Siedlungsgebiet. Das bietet den Kantonen die Möglichkeit, auf unterschiedliche Verhältnisse einzugehen. Dies hat der Kanton Bern in Art. 11 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0) gemacht. Sinn und Zweck der Ausnahmeregelungen im "dicht überbauten Gebiet" ist somit, dass Siedlungsgebiete verdichtet und Baulücken genutzt werden können, sofern das Interesse an der Nutzung überwiegt. Es soll dort eine Ausnahme von Mindestbreiten ermöglicht werden, wo der Gewässerraum die natürlichen Funktionen auch auf lange Sicht nicht erfüllen kann (S. 3 Merkblatt).
Beim Begriff "dicht überbautes Gebiet" gemäss GSchV liegt der Fokus auf dem Land entlang dem Gewässer, dies im Gegensatz zum Begriff "weitgehend überbautes Gebiet" nach dem Raumplanungsrecht, wo der Fokus auf dem Siedlungsgebiet als Ganzem liegt ( (S. 4 Merkblatt, BGE 140 II 433 E. 3.4 und E. 7).
Die Kriterien zur Bestimmung dicht überbauter Gebiete sind:
- Zentrums- oder Kernzonen zur Wohn-, Arbeits-, öffentlicher oder Konsumnutzung oder
- Entwicklungsschwerpunkte, die zur Siedlungsentwicklung nach innen dienen (z.B. Verdichtung).
Die Kriterien für nicht dicht überbaute Gebiete sind:
- Bedeutende Grünräume oder
- Gewässerabschnitte mit ökologischer oder landschaftlicher Bedeutung im Ist-Zustand.
- Gewässerabschnitte mit voraussichtlich ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedeutung im künftigen Zustand, nach getroffenen Aufwertungsmassnahmen (S. 4 ff. Merkblatt).
Als vorrangiger siedlungsprägender Grünraum ist der Egelsee namentlich aufgelistet im Inventar der Regionalkonferenz Bern Mittelland und gehört damit zum grünen Band, das mit besonderen Massnahmen zu schützen ist. In den Jahren 1996 und 1998/99 wurde er in zwei Etappen aufwändig saniert, um zusätzlichen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen.
Festzuhalten ist, dass die von der Stadt geplanten Quartier- und Kleingewerbetreffpunkte rund um den Egelsee an anderen Orten realisiert werden können. Da die Zweckbestimmung für die Zone für öffentliche Nutzungen Freifläche A fehlt, kann nicht beurteilt werden, ob - soweit öffentliche Nutzungen stattfinden - diese zonenkonform sind.
Interessensabwägung
Selbst wenn das Gebiet als "dicht überbaut" eingestuft werden könnte, müsste die Stadt für eine Ausnahme von der bundesrechtlich vorgeschriebenen Gewässerschutzzone eine Abwägung der öffentlichen Interessen vornehmen, da es sich beim Egelsee um ein ökologisch äusserst wertvolles Gebiet handelt.
Dienstbarkeitsvertrag
Der Egelsee und seine Umgebung sind durch ihr reiches ökologisches Potential bekannt. Bereits vor über hundert Jahren wurde ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen. Diese heute noch gültigen Dienstbarkeiten zur Erhaltung des landschaftlichen Bildes der Egelmööslibesitzung und dem Erhalt der Wasserfläche sind explizit zum Schutz der Landschaft, der Umwelt und des Gewässerschutzes erlassen worden (vgl. BGE 134 III 341). Neben den betroffenen privaten Grundstückbesitzern waren auch die Einwohnergemeinde der Stadt Bern sowie die Burgergemeinde vor über hundert Jahren daran interessiert, den See und seine Umgebung mit einem 20seitigen Dienstbarkeitsvertrag zu schützen, indem sich die Grundstücksbesitzer rund um den Egelsee zum Gewässerschutz verpflichteten, explizit zu nennen sind: Bau-, Gewerbe- Nutzungsbeschränkungen und Reinhalteverpflichtungen.
Ökologisch wertvollstes Naturareal
Am 19. Januar 2001 schrieb der Gemeinderat unter dem Titel "In der Stadt Bern sollen die ökologisch wertvollsten Naturareale gesichert werden."
Auszug: " (...) Die Stadt Bern macht einen weiteren Schritt Richtung wirtschaftliche Ökostadt. Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2000 einen Schwerpunkt auf "Öko" gelegt, indem er die Direktion für Hochbau, Stadtgrün und Energie beauftragte, die wertvollsten Naturareale auf Stadtgebiet als Naturschutzgebiete auszuscheiden und die nötigen Grundlagen für eine Teilrevision des Nutzungszonenplans zu erarbeiten.
Seit Jahren fordern naturbewusste Einwohnerinnen und Einwohner den Schutz wertvoller Naturareale in der Stadt, beispielsweise für das Mündungsdelta des Gäbelbach oder für den Egelsee und dies nicht ohne Grund: Ökologisch vielfältige Naturareale in der Stadt sind wichtige Refugien für Tiere und Pflanzen. Wegen ihres naturnahen, ja manchmal urtümlichen Charakters stillen sie auch die Bedürfnisse der Stadtmenschen an die Erholung in freier Natur und leisten damit einen oft unterschätzten Beitrag an ein attraktives Wohnumfeld. Doch wie alle städtischen Grünanlagen müssen auch Naturareale unterhalten und ihre Tiere und Pflanzen vor schädlichen Erholungsaktivitäten und Eingriffen - beispielsweise Bauten - geschützt werden.
Nun hat der Gemeinderat die Stadtgärtnerei als für Naturschutzbelange zuständige Verwaltungsabteilung mit der Erarbeitung der Grundlagen für eine Teilrevision des Nutzungszonenplans betraut. Sie wird diesen Auftrag unter der neuen Direktion für Hochbau, Stadtgrün und Energie, HSE, ausführen und unter Anderem die Grenzen für folgende künftige Naturschutzgebiete festlegen: Gäbelbach-Mündungsdelta, Egelsee (Osthälfte), Jorden (Weiher und Feuchtgebiet), Tongrube Rehhag, Aargauerstalden und Lehrgarten Lehrer- und Lehrerinnenseminar Marzili (Feuchtgebiet). In diesen Gebieten soll künftig die Natur vorrangige Bedeutung haben, jedoch unter Einbezug der Menschen. Die wertvollsten Lebensräume für Tiere und Pflanzen sollen als Kernräume von der Erholungsnutzung ausgenommen, die anderen Bereiche jedoch interessierten Besucherinnen und Besuchern näher gebracht werden, z. B. mit Führungen, Informationstafeln und Lehrpfaden. (...) "
Biodiversität – heutige Situation
Doch wie sieht die heutige Situation am Egelsee aus? Wir wissen es grösstenteils nicht. Es fehlt eine aktuelle wissenschaftliche Bestandesaufnahme über die vorhandene Flora und Fauna. Was wir wissen ist, dass die Artenvielfalt des Sees höher ist als in anderen Stadtgebieten. Der Egelsee verfügt über einen ausserordentlich vielseitigen Fischbestand wie Hecht, Karpfen, Schleie, Wels, Egli, Brachsmen, Rotfedern und weitere Kleinfische sowie Krebse, die auf Pflanzen und Insekten als Nahrung angewiesen sind. Neben Fischen sind zahlreiche andere (teils gefährdete /bedrohte) Tierarten am Moränengewässer heimisch wie Libellen, Vögel wie Schwanzmeisen, Gartenrotschwanz (bedroht), Baumläufer, verschiedene Spechtarten, Dompfaffen, Teichrohrsänger, Kleiber, Mönchsgrasmücken, Eichhörnchen, Igel, Fledermäuse, Erdkröten, Unken, Gras- und Wasserfrösche sowie Molche. Wintergäste sind Gänsesäger und im Sommer jagen Mauer- und Alpensegler über den Egelsee nach Insekten.
Der See ist Teil eines Netzwerks von unterschiedlichen kleinen Grünflächen. Vögel, die beispielsweise von der Elfenau her über das Stadtgebiet ziehen, können in der Vegetation rasten, die um den Egelsee gedeiht. Zudem finden sie Nahrung, da dank des Wassers der Insektenreichtum hoch ist. Gerade in der Brut- und Aufzuchtphase benötigen die meisten Vogelarten einen hohen Anteil an Insekten, um ihre Nachzucht aufzubringen. Es ist bekannt, dass in den letzten Jahren die Insekten bedroht sind (bis zu 76 Prozent Abnahme). Das Verschwinden der Insekten ist eine Bedrohung für die Ökosysteme. Zahlreiche Pflanzen- und Tierarten überleben nur dank Insekten. Eine Mehrheit der Pflanzen ist auf die Bestäubung durch diese angewiesen.
Erstaunlicherweise konnte letztes Jahr sogar ein junger Nachtreiher, der in der Ufervegetation rastete, beobachten werden. Regelmässig wird der Eisvogel beobachtet, insbesondere diesen Frühling. Es kann sein, dass er wegen des Fischreichtums sogar am Ufer brütet (näher zum Schutz des Eisvogels: BGE 118 Ib 485).
Neben Fischen und Vögeln ist vor allem auf die scheuen Fledermäuse hinzuweisen. Es befindet sich eine grosse Kolonie von Fledermäusen im Privatpark an der Muristrasse, welche auf den Egelsee dringend zur ungestörten Nahrungsaufnahme angewiesen sind. Gegenwärtig lässt das Naturhistorische Museum der Burgergemeinde Bern einen Totfund auf seine Artbestimmung genetisch untersucht (Flüssigkeitspräparat Nummer 699/2017 in die Museumssammlung). Wahrscheinlich handelt es dabei um eine Zwergfledermaus, eine Rauhautfledermaus, eine Weissrandfledermaus oder eine Mückenfledermaus.
Eine Vielzahl von Libellenarten ist am Egelsee heimisch. Ob es noch 17 Arten von Libellen gibt, wie einst der Naturforscher Franz von Tavel in seinem Inventar festhielt, muss bezweifelt werden. Jedoch sind der See und seine Ufer nach wie vor von unterschiedlichen Arten von Libellen in bedeutender Anzahl bewohnt, die auch in die Wohnquartiere rund um den See ausschwärmen.
Die gelbe Schwertlilie ist bekanntlich geschützt und wird leider im Uferbereich zum Teil von den Binsen zurückgedrängt, welche die Stadtgärtnerei dort angepflanzt hat, obwohl sie nicht heimisch ist.
Es ist gut, dass der See für die Allgemeinheit zugänglich ist und sogar Ruhebänke hat, die zum Verweilen einladen. Ein dauernder Restaurationsbetrieb, der gerade in der wärmeren Jahreszeit stattfindet, ist für Vögel, Fledermäuse, Fische und Amphibien störend. Der See ist zu klein, als dass sich die Tiere zurückziehen könnten. Laute Musik und Unruhe durch Menschenansammlungen (Begegnungsraum) stören Brutvögel, Fledermäuse, Fische und Amphibien. Es wäre hilfreich, wenn ein Teil des Uferbereichs für Menschen, Füchse, Marder, Hunde und Katzen abgesperrt würde. Die Säugetiere könnten, wie das in Zoologischen Gärten üblich ist, mit einem entsprechenden Elektrozaun vom Zugang abgehalten werden. So hätten gerade Wasservögel einen sehr wichtigen Rückzugsort.
Hinzuweisen ist darauf, dass seit einem Jahr vermehrt Littering und Sprayereien beobachtet werden; dies haben neben den Anwohnern auch der Schosshalden-Ostring-Murifeld-Leist und der Angelfischer-Verein Bern in ihren Jahresberichten 2017 thematisiert.
Auf dem Areal des ehemaligen Entsorgungshofes wurde jahrzehntelang Haus- und Gewerbemüll gelagert, im Entsorgungshof selbst Sondermüll. Auf dem Seeboden befindet sich eine vom Menschen verursachte meterhohe Schlackschicht. Eine Sanierung des Sees und seines Ufergebiets (Boden, Gebäude) zur Revitalisierung des Gewässers wäre dringend angebracht.
Die Stadt plant zudem in unmittelbarer Nähe zum See einen grossen Schulkomplex mit Sportanlagen. Dadurch würde das Areal rund um den Egelsee als Schulweg und Freizeitort für Schülerinnen und Schüler einem erhöhten Druck ausgesetzt werden. Zusammenfassend würde der Egelsee zu einem Unruheort werden, der dem Schutzziel von Art. 38 Abs. 2 Bst. a GschG zuwiderlaufen würde: dass Gewässer so gestaltet werden müssen, dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können.
Angesichts der Baupläne der Stadt zum Teilzeitpark wäre es wünschenswert, wenn dieser Plan durch unabhängige Gutachten beurteilt würde, da die Stadt durch ihr bisheriges Handeln am Egelsee an Vertrauen eingebüsst hat (vgl. Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion vom 29.1.2018). Zu denken ist an die renomierte Forschungsstelle für Naturschutz und angewandte Ökologie (FORNAT) oder die etablierte Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP).
Fazit
Aus obigen Ausführungen ergibt sich, dass der Egelsee und seine angrenzende Umgebung nicht als dicht überbaut gelten. Es ist ein grosszügiger – 15 m. übersteigender – Gewässerraum festzulegen und der Ort zu revitalisieren. In diesem sind jegliche nicht standortgebundenen neuen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Nutzungen (Nutzungen, wie zum Beispiel der Betrieb Bar au Lac, von der Stadt geplante Quartier- und Kleingewerbetreffpunkte etc.) untersagt.
Der Egelsee und den um ihn herum zu ziehende grosszügige Gewässerraum soll als Naherholungsgebiet aufgewertet und dementsprechend saniert und stark durchgrünt werden. Der Zugang der Bevölkerung zum Egelsee soll zwar weiterhin gewährleistet werden, doch sind die Aufenthaltsmöglichkeiten auf die bisherigen jahrzehntelang bewährten Möglichkeiten wie das Ufer zu begehen, auf einer Bank zu ruhen, im Winter auf dem Eis Schlittschuh zu laufen sowie auf die Aktivitäten des Schosshalden-Ostring-Murifeld-Leist und des Angelfischer-Vereins Bern zu beschränken.