Gastronomen verstossen gegen Auflagen

Der Kreis der Teilnehmer am zweiten runden Tisch vom 29. August 2017 war deutlich kleiner als an der ersten Durchführung. Insbesondere kritische Personen konnten auf Grund der schlechten Organisation durch StadtGrün Bern nicht am zweiten Runden Tisch teilnehmen: es wurde nicht am ursprünglich vereinbarten Termin festgehalten.

Die IG-Egelsee musste folgendes konsterniert feststellen:

  • StadtGrün Bern schafft mit Rodungen Tatsachen auf Kosten des Naturraums Egelsee, ohne die Beteiligten des Runden Tisches vorher zu informieren, respektive einzubeziehen.
  • Die „Bar au Lac“ hält sich nicht an alle mit der Betriebsbewilligung verbundenen Auflagen. 
    • Beispiel 1: So wurde sie bei sämtlichen am Abend vom Polizeiinspektorat durchgeführten Kontrollen erwischt, nach bewilligtem Betriebsschluss weiter gewirtet zu haben. 
    • Beispiel 2: Die Gelateria die Berna, welche mit der „Bar au Lac“ geschäftlich eng verflochten ist, stellt bei schönem Wetter ihren Verkaufsstand auf und es bilden sich die bekannten Warteschlangen mit Mehrverkehr. Die Stadt Bern als Grundstückeigentümerin sowie der Regierungsstatthalter dulden dieses Vorgehen, obwohl der Mehrlärm besonders an den Sonntagen gegen die Auflagen zur Betriebsbewilligung der „Bar au Lac“ verstösst. 
  • Die Ursachen des Lärms (wie beispielsweise ein Vielfaches mehr als die erlaubten 25 Gäste im Aussenbereich) und wildes Parkieren rund um das Areal werden zwar auf den Tisch gebracht, aber die verantwortlichen Behörden (Stadt Bern und Regierungsstatthalteramt) nehmen sie lediglich zur Kenntnis ohne Massnahmen zu ergreifen. Damit nehmen sie unseres Erachtens ihre Verantwortung nicht wahr. 

Dies führt dazu, dass das Areal zu einem Raum mit Sonderrechten wird, in dem die Stadt lediglich den „Verein am See“ und die „Bar au Lac“ privilegiert, statt die Allgemeinheit. 

Auf Grund der Tatenlosigkeit der Verantwortlichen hinsichtlich der wiederholt mitgeteilten Problemen wird die Teilnahme am Runden Tisch zunehmend in Frage gestellt.