Erster runder Tisch zum Testlauf der Zwischennutzung

Die Stadtverwaltung hat zum ersten Runden Tisch am 7. Juli 2017 eingeladen, um den „Testlauf zur Zwischennutzung“ der „Bar au Lac“ zu besprechen. Wir haben die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Mit dabei waren neben dem Gastronomiebetrieb Vertreter von Stadt Grün Bern, Anwohnerinnen und Anwohner, ein Vertreter des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland, Vertreter der Fachstelle Lärm der Kantonspolizei, sowie der „Verein am See“ und der SOML. 

  • Wir berichten, dass die Betriebszeiten nicht eingehalten werden. Der Gastronomiebetreiber sagt, dass er vor Betriebsschluss keine Getränke mehr verkaufe. Er könne die Gäste aber nicht wegweisen, da es sich um einen öffentlichen Platz handeln würde.
  • Zweifachnutzung: Weil der Platz auch für Veranstaltungen des „Vereins am See“ genutzt wird, kann eine „Festwirtschaft“ auch durch diesen erfolgen. Die Nutzungsfläche der „Bar au Lac“ und des „Vereins am See“ ist nicht optisch klar voneinander getrennt. Deshalb lässt sich nicht eruieren, wer für was verantwortlich ist. Die Gäste der„Bar au Lac“ konsumieren auf dem gesamten Areal, folglich auch in der Gewässerschutzzone. Der Vertreter des Regierungsstatthalteramtes findet, dass eine Festwirtschaft in der Gewässerschutzzone erlaubt sei. Diese Ansicht teilen wir nicht.
  • Die Auflage für den dreimonatigen „Festbetrieb“ hinsichtlich der 25 Gäste im Aussenbereich, wird regelmässig nicht eingehalten. Bei einem Take-Away-Konzept könne man nicht kontrollieren, dass sich nur 25 Gäste draussen aufhalten, sagt der Gastronom. Der Vetreter des Regierungsstatthalteramtes nimmt aus unserer Sicht dazu nicht konkret Stellung. Die Vertretung der Fachstelle Lärm weist allerdings darauf hin, dass die Begrenzung auf Grund des Lärmschutzes erlassen wurde.
  • Auf die Frage, welchen konkreten Einfluss der runde Tisch auf den Testlauf oder dessen Ergebnis hat, antworten die Vertreter der Stadt und des Regierungsstatthalteramtes ausweichend. Zudem wird ersichtlich, dass nicht klar ist, wie der Testlauf nach Abschluss gewertet wird. Definierte Bewertungspunkte gibt es nicht.
    Dies stärkt unsere Vermutung, dass das Ergebnis dieses Testlaufes bereits von Beginn weg nicht offen war.
  • Bezüglich des Lärms wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern je nach Wohnlage und Ausrichtung Unterschiedliches berichtet. Für die einen ist ein erhöhter Geräuschpegel wahrzunehmen, der vorher nicht da war. Dies sei vor allem abends und nachts störend, da die Gegend tagsüber sehr lärmig ist und nur um diese Zeiten in Ruhe zu geniessen sei. Eine Partei hört von ihrem Haus aus nichts.
    Der Lärm werde von Zeit zu Zeit überprüft, teilt der Vertreter der Fachstelle Lärm mit. 100 Leute seien auf dem Areal gemäss des Richtplans zu laut. Wir haben bereits am Wochenende mehr gezählt. 
  • Wir fragen, weshalb die WC-Anlagen nun nicht im Gebäude sind, wie auf dem Gesuch eingereicht, sondern draussen. Das Problem seien die maroden Leitungen des Gebäudes, deshalb seien nun die WC’s draussen. Eine Baubewilligung brauche es für das Gebäude nicht, teilte der Vertreter des Statthalteramtes mit, da es sich um eine Festwirtschaft handelt. Wir sind da skeptisch.
  • Wir verweisen darauf, dass abends hinter dem Gebäude des ehemaligen Entsorgungshofes wild parkiert werde, zum Teil auch im Eingang zum Fussweg.
  • Wir erfahren, dass die Familiengärten Richtung Wyssloch aufgehoben werden und das ganze Areal für eine Schule überbaut werden soll. Somit soll ein weiterer Grünraum überbaut werden. Ohne die Schulraumbedürfnisse zu negieren, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob verdichtetes Bauen ohne grüne Ausgleichsflächen sinnvoll ist. Wir fragen uns konkret, ob die Stadt Bern das grüne Band als wertvolle Landschaft zwischen Egelsee und der Autobahn erhalten will?
  • Stadtgrün Bern zeigt ein Schild zum Verhaltenscodex am Egelsee, welches sich visuell auf Fische beschränkt. Wir machen darauf aufmerksam, dass ortsunkundige Kinder unbeaufsichtigt auf dem Fischersteg herumtoben, was gefährlich sei, da der See ein Flachgewässer mit einer dicken Schlickschicht sei. Fällt ein Kind ins Wasser, besteht die konkrete Gefahr, dass es im Schlick steckenbleibt.
    Darauf empfiehlt die Stadt dem Angelfischer-Verein, ein entsprechendes Schild am Zaun anzubringen. Einem Vorschlag zum Abschliessen des Tors begegnet der Angelfischer-Verein mit der Befürchtung vor Vandalismus - welche sich in der Vergangenheit bestätigt habe. Die Verantwortung über den Zaun obliegt der Stadt, weshalb diese nun das Anbringen eines weiteren Schildes prüft.
  • Klar ist auch, dass viele die Gäste nicht  aus dem Quartier stammen. Wie hoch der Anteil ist und von wo die Gäste stammen, bleibt offen. 
  • Der Vertreter des Regierungsstatthalters und Stadtgrün Bern geben zu, dass die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern verbesserungsfähig sei. Das nehmen wir gerne zur Kenntnis.
  • Der nächste runde Tisch soll im August stattfinden. Unserer Forderung nach Anpassung der Durchführungszeit und des Durchführungsortes wird versucht, zu entsprechen.
  • Der dritte und letzte runde Tisch soll Mitte September stattfinden.